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Ein-Euro-Jobs: Wenig erfolgreich sie vernichten Arbeitsplätze
Seite 1 von 1
Ein-Euro-Jobs: Wenig erfolgreich sie vernichten Arbeitsplätze
Das
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Instrumente der
Arbeitsmarktpolitik unter die Lupe genommen. Der nun vorliegende Bericht
zur Evaluation der Instrumente fasst zentrale Ergebnisse der
Evaluationsforschung zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten aus den
letzten Jahren zusammen.
Bezogen auf die 1-Euro-Jobs heißt es in dem Bericht:
„Die
IAB-Forscher analysierten die Effekte von Zusatzjobs für Frauen und
Männer in Ost- und Westdeutschland und vergleichen ihren
Arbeitsmarkterfolg mit dem von ähnlichen, nichtteilnehmenden
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Die Wirkungen werden zudem nach Alter,
Nationalität, Ausbildung, Arbeitsmarktlage, Zeit seit letzter
Beschäftigung, Teilnahmedauer und Wochenarbeitszeit während der
Teilnahme getrennt ermittelt. Die Förderung führt den Befunden nach kaum
zu Einbindungseffekten. Die Teilnahme erhöht jedoch nur für bestimmte
Teilnehmergruppen die Erfolgschancen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu
gehören west- und ostdeutsche Frauen, Personen im Alter von 36 bis 50
oder 51 bis 62 Jahren, und insbesondere Personen, die mehrere Jahre lang
nicht regulär beschäftigt waren. Ihre Chancen, einer ungeförderten
Beschäftigung nachzugehen, liegen aufgrund der Förderung 20 Monate nach
Förderbeginn rund 1 bis 6 Prozentpunkte höher. Bei den jungen Männern
und Frauen wurde ebenfalls nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland
differenziert; weiterhin auch nach Schul- und Berufsausbildung sowie
Erwerbserfahrung.
Im Ergebnis wirkt sich die Teilnahme
mittelfristig (28 Monate nach Förderbeginn) nicht nachweisbar auf ihren
Arbeitsmarkterfolg aus. Für Teilgruppen gibt es leicht positive
Eingliederungswirkungen, wie für junge ostdeutsche Männer und
westdeutsche Frauen ohne Berufsausbildung. Ihre Beschäftigungschancen
liegen 28 Monate nach Förderbeginn um 3 bis 4 Prozentpunkte höher als
für die Vergleichspersonen.
http://www.fau-bonn.de/nachrichten/1-euro-jobs-wenig-erfolgreich
Wichtig diesen Link mal gemütlich in Ruhe lesen damit die Hintergründe der 1 € Jobs klar erkennbar werden für den Leser
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/niedriglohn.html
Mitteilung
vom Bundesrechnungshof an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur
Beschäftigungsförderung (§§ 16d und 16e SGB II vom 12.08.2010
http://anderewege.files.wordpress.com/2011/04/brh-pruefbericht-1eurojobs.pdf
Bundesrechnungshof
Bundesrechnungshof • Postfach 12 06 03 • 53048 Bonn
Herrn
Ulrich WockelmannPer E-Mail:uwoekelmann@gmx.de
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vomUnser Zeichen, unsere Nachricht vom
VI 6 — 05 20 35 (39/11)
PostadressePostfach 12 06 03
53048 BonnHausadresseAdenaueratlee 81
53113 Bonn
Telefon 0228 99 721-0Telefax 0228 99721-29 90Internetwww.bundesrechnungshof.deE-Mailpoststelle@brh.bund.de
DurchwahlBonn, den
166117.02.2011
Ein-Euro-Jobs im Märkischen KreisIhre E-Mail von 27. Januar 2011
Sehr geehrter Herr Wockelmann,
vielen
Dank für Ihre Nachricht vom 27. Januar. Sie berichten darin über eine
Arbeitsgelegen-heit aus den Jahren 2007 und 2008, an deren
Rechtmäßigkeit Sie Zweifel haben. Die Tätigkei-ten entsprechen Ihrer
Meinung nach nicht den Kriterien der Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeitund
Wettbewerbsneutralität. Zur näheren Erläuterung haben Sie das Zeugnis
des Trägers bei-gefügt. Außerdem schildern Sie das Angebot einer
weiteren Arbeitsgelegenheit aus dem Sep-tember 2010. Ihrer Einschätzung
nach hat Ihnen das Jobcenter Märkischer Kreis dieses Ange-bot
missbräuchlich unterbreitet, um die Voraussetzungen für eine Sanktion zu
schaffen. ZurDarstellung verweisen Sie auf einen Fall, der als Klage
Nr. 29 auf der von Ihnen verantworte-ten Internetseite
„www.beispielklagen.de" dokumentiert ist. Dort ist auch unsere
Prüfungsmit-teilung an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über
die Prüfung der Arbeitsgelegen-heiten und Leistungen zur
Beschäftigungsförderung (§§ 16d und 16e SGB II) vom 12. August2010
veröffentlicht.
Der Bundesrechnungshof wird die Bewilligung von
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB IIweiterhin, prüfen. Dabei fließen
Hinweise oder Anregungen, die wir von Bürgerinnen undBürgern erhalten,
in unsere Tätigkeit ein. Eine Mitteilung der Prüfungsergebnisse oder
Beur-teilung einzelner Fragestellungen an die Einsender oder andere
private Dritte ist uns aus recht-
2
lichen Gründen allerdings
nicht möglich. Der Bundesrechnungshof teilt seine Ergebnisse
undEinschätzungen nur der geprüften Stelle und - nachdem diese
Gelegenheit zur Stellungnahmehatte — gegebenenfalls den gesetzgebenden
Organen mit. Im Einzelnen verweisen wir auf dasbeigefügte Merkblatt.
Unsere
Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten ist aus den
genannten Gründennicht zur Veröffentlichung bestimmt. Einen
entsprechenden Hinweis finden Sie auf demDeckblatt der
Prüfungsmitteilung (vgl. dort unten rechts):
"Diese Mitteilung des
Bundesrechnungshofes ist urheberrechtlich geschützt. Eine
Veröffentlichung istnicht zulässig, Eine Weitergabe an Dritte ist nur
bei dienstlicher Notwendigkeit gestattet. Da die ge-prüfte Stelle noch
keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, betrachtet der
Bundesrechnungshofdas dargestellte Prüfungsergebnis als vorläufig."
Außerdem
enthält das Deckblatt einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die
Mitteilung zuschützene Daten enthält (vgl. dort oben rechts). Wir nehmen
an, dass diese Hinweise IhrerAufmerksamkeit entgangen sind.
Wir bitten Sie, den Bericht von Ihrer Internetseite zu löschen und uns die Löschung kurz zubestätigen.
Wir
bedanken uns für Ihr Interesse an der Kontrolle öffentlicher Ausgaben
und bitten um IhrVerständnis, dass wir uns zu Ihrem persönlichen Fall
nicht äußern können.
Mit freundlichen Grüßen Westerlind
http://www.beispielklagen.de/Klage029/Antwort_BRH.pdf
Sozialleistungsmissbrauch durch die Träger von 1-Euro-Jobs
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/sozialleistungsmissbrauch-durch-die-traeger-von-1-euro-jobs-d27162.html
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Instrumente der
Arbeitsmarktpolitik unter die Lupe genommen. Der nun vorliegende Bericht
zur Evaluation der Instrumente fasst zentrale Ergebnisse der
Evaluationsforschung zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten aus den
letzten Jahren zusammen.
Bezogen auf die 1-Euro-Jobs heißt es in dem Bericht:
„Die
IAB-Forscher analysierten die Effekte von Zusatzjobs für Frauen und
Männer in Ost- und Westdeutschland und vergleichen ihren
Arbeitsmarkterfolg mit dem von ähnlichen, nichtteilnehmenden
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Die Wirkungen werden zudem nach Alter,
Nationalität, Ausbildung, Arbeitsmarktlage, Zeit seit letzter
Beschäftigung, Teilnahmedauer und Wochenarbeitszeit während der
Teilnahme getrennt ermittelt. Die Förderung führt den Befunden nach kaum
zu Einbindungseffekten. Die Teilnahme erhöht jedoch nur für bestimmte
Teilnehmergruppen die Erfolgschancen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu
gehören west- und ostdeutsche Frauen, Personen im Alter von 36 bis 50
oder 51 bis 62 Jahren, und insbesondere Personen, die mehrere Jahre lang
nicht regulär beschäftigt waren. Ihre Chancen, einer ungeförderten
Beschäftigung nachzugehen, liegen aufgrund der Förderung 20 Monate nach
Förderbeginn rund 1 bis 6 Prozentpunkte höher. Bei den jungen Männern
und Frauen wurde ebenfalls nach Geschlecht und Ost-/Westdeutschland
differenziert; weiterhin auch nach Schul- und Berufsausbildung sowie
Erwerbserfahrung.
Im Ergebnis wirkt sich die Teilnahme
mittelfristig (28 Monate nach Förderbeginn) nicht nachweisbar auf ihren
Arbeitsmarkterfolg aus. Für Teilgruppen gibt es leicht positive
Eingliederungswirkungen, wie für junge ostdeutsche Männer und
westdeutsche Frauen ohne Berufsausbildung. Ihre Beschäftigungschancen
liegen 28 Monate nach Förderbeginn um 3 bis 4 Prozentpunkte höher als
für die Vergleichspersonen.
http://www.fau-bonn.de/nachrichten/1-euro-jobs-wenig-erfolgreich
Wichtig diesen Link mal gemütlich in Ruhe lesen damit die Hintergründe der 1 € Jobs klar erkennbar werden für den Leser
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/niedriglohn.html
Mitteilung
vom Bundesrechnungshof an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur
Beschäftigungsförderung (§§ 16d und 16e SGB II vom 12.08.2010
http://anderewege.files.wordpress.com/2011/04/brh-pruefbericht-1eurojobs.pdf
Bundesrechnungshof
Bundesrechnungshof • Postfach 12 06 03 • 53048 Bonn
Herrn
Ulrich WockelmannPer E-Mail:uwoekelmann@gmx.de
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Telefon 0228 99 721-0Telefax 0228 99721-29 90Internetwww.bundesrechnungshof.deE-Mailpoststelle@brh.bund.de
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Ein-Euro-Jobs im Märkischen KreisIhre E-Mail von 27. Januar 2011
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vielen
Dank für Ihre Nachricht vom 27. Januar. Sie berichten darin über eine
Arbeitsgelegen-heit aus den Jahren 2007 und 2008, an deren
Rechtmäßigkeit Sie Zweifel haben. Die Tätigkei-ten entsprechen Ihrer
Meinung nach nicht den Kriterien der Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeitund
Wettbewerbsneutralität. Zur näheren Erläuterung haben Sie das Zeugnis
des Trägers bei-gefügt. Außerdem schildern Sie das Angebot einer
weiteren Arbeitsgelegenheit aus dem Sep-tember 2010. Ihrer Einschätzung
nach hat Ihnen das Jobcenter Märkischer Kreis dieses Ange-bot
missbräuchlich unterbreitet, um die Voraussetzungen für eine Sanktion zu
schaffen. ZurDarstellung verweisen Sie auf einen Fall, der als Klage
Nr. 29 auf der von Ihnen verantworte-ten Internetseite
„www.beispielklagen.de" dokumentiert ist. Dort ist auch unsere
Prüfungsmit-teilung an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über
die Prüfung der Arbeitsgelegen-heiten und Leistungen zur
Beschäftigungsförderung (§§ 16d und 16e SGB II) vom 12. August2010
veröffentlicht.
Der Bundesrechnungshof wird die Bewilligung von
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB IIweiterhin, prüfen. Dabei fließen
Hinweise oder Anregungen, die wir von Bürgerinnen undBürgern erhalten,
in unsere Tätigkeit ein. Eine Mitteilung der Prüfungsergebnisse oder
Beur-teilung einzelner Fragestellungen an die Einsender oder andere
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lichen Gründen allerdings
nicht möglich. Der Bundesrechnungshof teilt seine Ergebnisse
undEinschätzungen nur der geprüften Stelle und - nachdem diese
Gelegenheit zur Stellungnahmehatte — gegebenenfalls den gesetzgebenden
Organen mit. Im Einzelnen verweisen wir auf dasbeigefügte Merkblatt.
Unsere
Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten ist aus den
genannten Gründennicht zur Veröffentlichung bestimmt. Einen
entsprechenden Hinweis finden Sie auf demDeckblatt der
Prüfungsmitteilung (vgl. dort unten rechts):
"Diese Mitteilung des
Bundesrechnungshofes ist urheberrechtlich geschützt. Eine
Veröffentlichung istnicht zulässig, Eine Weitergabe an Dritte ist nur
bei dienstlicher Notwendigkeit gestattet. Da die ge-prüfte Stelle noch
keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, betrachtet der
Bundesrechnungshofdas dargestellte Prüfungsergebnis als vorläufig."
Außerdem
enthält das Deckblatt einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die
Mitteilung zuschützene Daten enthält (vgl. dort oben rechts). Wir nehmen
an, dass diese Hinweise IhrerAufmerksamkeit entgangen sind.
Wir bitten Sie, den Bericht von Ihrer Internetseite zu löschen und uns die Löschung kurz zubestätigen.
Wir
bedanken uns für Ihr Interesse an der Kontrolle öffentlicher Ausgaben
und bitten um IhrVerständnis, dass wir uns zu Ihrem persönlichen Fall
nicht äußern können.
Mit freundlichen Grüßen Westerlind
http://www.beispielklagen.de/Klage029/Antwort_BRH.pdf
Sozialleistungsmissbrauch durch die Träger von 1-Euro-Jobs
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/sozialleistungsmissbrauch-durch-die-traeger-von-1-euro-jobs-d27162.html
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