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Aufgrund des Feststellungsbescheides nach § 31b Abs 1 SGB 2 mindert sich lediglich der "Auszahlungsanspruch" kraft Gesetzes. Eines Aufhebungsbescheides nach Maßgabe des § 48 SGB X bedarf es nach neuer Rechtslage nicht.
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Aufgrund des Feststellungsbescheides nach § 31b Abs 1 SGB 2 mindert sich lediglich der "Auszahlungsanspruch" kraft Gesetzes. Eines Aufhebungsbescheides nach Maßgabe des § 48 SGB X bedarf es nach neuer Rechtslage nicht.
SG Trier, Urteil vom 30.01.2015 - S 4 AS 150/14 - Berufung wird zugelassen.
Leitsätze (Juris)
1. Nach dem Wortlaut der §§ 31a, 31b Absatz 1 mindert sich der Auszahlungsanspruch mit dem Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, kraft Gesetzes.
2. Diese Auslegung folgt aus dem Wortlaut, der zum 1.4.2011 geänderten Gesetzessystematik und dem Sinn- und Zweck der Norm vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung im Vergleich der §§ 31 SGB a. F. und §§ 31 ff. SGB II n. F..
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG trier&datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S 4 AS 150/14]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Trier&Datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S%204%20AS%20150/14[/url]
[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG trier&datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S 4 AS 150/14]
[/url]
Anmerkung: ebenso SG Trier, Beschluss vom 14. Dezember 2011 – S 4 AS 449/11 ER; a. A. LSG NSB, Beschluss vom 28.11.2014 - L 15 AS 338/14 B ER und Bay LSG, Beschluss vom 27.11.2014 - L 17 AS 743/14 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
Leitsätze (Juris)
1. Nach dem Wortlaut der §§ 31a, 31b Absatz 1 mindert sich der Auszahlungsanspruch mit dem Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, kraft Gesetzes.
2. Diese Auslegung folgt aus dem Wortlaut, der zum 1.4.2011 geänderten Gesetzessystematik und dem Sinn- und Zweck der Norm vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung im Vergleich der §§ 31 SGB a. F. und §§ 31 ff. SGB II n. F..
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG trier&datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S 4 AS 150/14]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Trier&Datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S%204%20AS%20150/14[/url]
[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG trier&datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S 4 AS 150/14]
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Anmerkung: ebenso SG Trier, Beschluss vom 14. Dezember 2011 – S 4 AS 449/11 ER; a. A. LSG NSB, Beschluss vom 28.11.2014 - L 15 AS 338/14 B ER und Bay LSG, Beschluss vom 27.11.2014 - L 17 AS 743/14 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
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