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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo März 30, 2015 6:45 am

In Krefeld kam es zu einem Hausbesuch zur Ermittlung einer Einstehensgemeinschaft. Es wurde ein Fragebogen im Krefelder Selbstlaborat verwendet, Daten über einen angetroffenen Hund ermittelt und weitergegeben und vieles mehr ….

 Den Kollegen der Krefelder Erwerbslosenberatung hat es gereicht und sie haben den Vorgang zur Prüfung an den Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt.

Hier nun die Antwort: http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz-JC-Krefeld-23.03.2015.pdf


Ich rate an, vergleichbare Vorkommnisse zur fachaufsichts- und datenschutzrechtlichen Prüfung vorzulegen.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1807/

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