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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung.

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 Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung.  Empty Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung.

Beitrag von Willi Schartema Do März 26, 2015 5:08 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.02.2015 - L 7 AS 65/15 B ER



Leitsätze ( Autor)
1. Entgegen der Auffassung des Jobcenters hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.11.2014 (Az. C-333/13, Rechtssache C) die europarechtliche Konformität des in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II geregelten Leistungsausschlusses nicht ausdrücklich bestätigt. Die Entscheidung des EuGH beruht ausdrücklich auf der Feststellung, dass Frau C sich nicht um Arbeit bemüht habe und es sich damit um eine Unionsbürgerin handele, die mit dem Ziel eingewandert sei, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen (Rn. 78 der Entscheidung).

2. Eine Entscheidung des EuGH für Personen, bei denen die Arbeitsuche zu bejahen ist, steht noch aus (BSG EuGH-Vorlage vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R; Az. beim EuGH C-67/14, Rechtssache Alimanovic).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/

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