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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf ALG II - Folgenabwägung

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Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf ALG II - Folgenabwägung  Empty Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf ALG II - Folgenabwägung

Beitrag von Willi Schartema Mo März 09, 2015 11:38 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2015 - L 19 AS 2326/14 B - rechtskräftig


Leitsätze ( Autor)

Auch nach der Entscheidung in der Rechtsache Dano ist eine abschließende Klärung der seit Jahren und in mehrerlei Hinsicht umstrittenen Frage, ob der Leistungsausschluss für Ausländer, die sich ausschließlich zur Arbeitssuche im Inland aufhalten, rechtmäßig und anzuwenden ist, ist in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahrenen nicht möglich ist und weiterhin im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden ist (vgl. hierzu LSG NRW Beschlüsse vom 22.01.2015 - L 7 AS 21262/14 B ER und vom 14.01.2015 - L 19 AS 2186/14 B ER; LSG Hessen Beschluss vom 07.01.2015 L 6 AS 815/14 B ER; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14 B ER).
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176091&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 


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