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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

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Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen Empty Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

Beitrag von Willi Schartema Di Feb 24, 2015 11:47 am

Alsbald soll es in Niedersachsen ein Förderprogramm zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatung geben. Den Entwurf der dahingehenden Richtlinie möchte ich hier veröffentlichen und bei allen potentiellen Gruppen in Niedersachen anregen, sich dahingehend in Position zu bringen. Details bitte aus der Förderrichtlinie: http://www.harald-thome.de/media/files/Erwerbslosenberatungsstellen-NDS-2.2015.pdf



Das möchte ich zum Anlass nehmen auf zwei alte Tachelesinitiativen zur Förderung unabhängiger Sozialberatung im Zuge der Einführung der Sozialgesetzbücher II und XII hinzuweisen. Die erste aus 2004, kurz vor Einführung von Hartz IV: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1330/

Und eine weitere aus 2011, wo es um die Ausgestaltung von Landesrechtlichen Förderungen in NRW geht: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1433/

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1785/

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