hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Sozialhilfeträger muss für geistig behinderten Schüler die Fahrtkosten (Taxikosten) für seinen Transport zur und von der Schule als Hilfe zur angemessenen Schulbildung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII übernehmen.

Nach unten

Sozialhilfeträger muss für geistig behinderten Schüler die Fahrtkosten (Taxikosten) für seinen Transport zur und von der Schule als Hilfe zur angemessenen Schulbildung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII übernehmen.  Empty Sozialhilfeträger muss für geistig behinderten Schüler die Fahrtkosten (Taxikosten) für seinen Transport zur und von der Schule als Hilfe zur angemessenen Schulbildung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII übernehmen.

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 16, 2014 10:19 am

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2014 - S 17 SO 181/12



Leitsätze ( Autor)
Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII sind Leistungen der Eingliederungshilfe insbesondere auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. Die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben dabei unberührt. Eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung kann dabei auch die Übernahme des Eigenanteils der notwendigen Fahrtkosten in Form von Taxikosten zum Besuch der Schule sein.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174186&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1758/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f1bbe761054628951d19fd3bd1477ae3

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Streitigkeiten nach dem SGB XII- Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für eine psychomotorische Förderung
» Keine Erstattung von Mehrkosten für Schülerbeförderung eines behinderten Kindes beim Besuch einer anderen als der vom Schulamt zugewiesenen Schule durch Sozialhilfeträger.
» Das Jobcenter muss Kosten von rund 6.500 Euro für den Besuch eines Hartz IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kindern selbst dann nicht übernehmen, wenn es sich bereits grundsätzlich zur Kostenübernahme einer derartigen Flugreise bereit erklärt
» Jobcenter muss für eine Hartz IV-Empfängerin die Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug übernehmen - Behörde darf bei einem Umzug nicht abstrakt auf die Hilfe von Freunden und Bekannten verweisen
» Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Hilfe für eine angemessene Schulbildung.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten