hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip" und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren

Nach unten

Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip" und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren  Empty Ist die Sanktion gegen ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Wegfall der Leistungen für Unterkunftsaufwendungen verbunden, kann dies eine Abweichung vom „Kopfteilprinzip" und höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft an die weiteren

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 09, 2014 12:21 pm

Bedarfsgemeinschaftsmitglieder rechtfertigen (BSG, Urt. v. BSG vom 23. 5. 2013 - B 4 AS 67 /12 R ). 


BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R



Leitsätze ( Autor)
1. Voraussetzung für eine Abweichung vom Kopfteilprinzip ist jedoch, dass der sanktionierte Dritte über kein Einkommen oder Vermögen verfügt, aus dem er seinen Kopfteil - oder ggf Teile davon - erbringen kann.

2. Die im selben Haushalt lebenden Eltern müssen das bereinigte Kindergeld des volljährigen Sanktionierten für die Begleichung seines Anteils zu den Unterkunftskosten verwenden.
 
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13657
 
 
Anmerkung: Vgl. dazu RA Thorsten Blaufelder - Keine Sippenhaft bei Hartz-IV-Sanktionen!

weiterlesen: http://www.jurablogs.com/go/keine-sippenhaft-bei-hartz-iv-sanktionen

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei der Berechnung der maßgeblichen Kosten der Unterkunft ist auch aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung möglich.
» Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei der Berechnung der maßgeblichen Kosten der Unterkunft ist auch aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung möglich. Denn In Konstellationen, in denen Personen in einer Wohnung leben - ohne eine Bedarfsgemeinschaft
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl bei Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitgliedes der Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft durch Sanktion
» Bei einem Wegfall des Unterkunftsanteils eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Sanktion sind den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft in Abweichung von der üblichen Aufteilung nach Kopfteilen höhere Unterkunftskosten zu gewähren.
» Die begehrte Zusicherung gemäß § 22 SGB II ist auf eine höhere Geldleistung, nämlich die um monatlich 40,97 € höheren Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung gerichtet.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten