Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen anderen Verwaltungsakt
Seite 1 von 1
Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen anderen Verwaltungsakt
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2014 - L 19 AS 1532/14 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Stützt ein Grundsicherungsträger eine Rückforderung auf die §§ 48, 50 SGB X statt auf § 328 Abs. 3 S 2 SGB III, liegt zwar ein inhaltlicher Begründungsfehler vor, der jedoch die Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung nicht berührt. Ein Austausch der Rechtsgrundlage ist bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 328 Abs. 3 S. 2 SGB III möglich, weil dieser abweichend von §§ 45, 48 SGB X keine Anforderungen an den Vertrauensschutz stellt und ebenfalls keine Ermessensausübung erfordert (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 11.06.2014 - L 13 AS 143/13, n. v. ; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.05.2013 - L 7 AS 61/13 B).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173032&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Stützt ein Grundsicherungsträger eine Rückforderung auf die §§ 48, 50 SGB X statt auf § 328 Abs. 3 S 2 SGB III, liegt zwar ein inhaltlicher Begründungsfehler vor, der jedoch die Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung nicht berührt. Ein Austausch der Rechtsgrundlage ist bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 328 Abs. 3 S. 2 SGB III möglich, weil dieser abweichend von §§ 45, 48 SGB X keine Anforderungen an den Vertrauensschutz stellt und ebenfalls keine Ermessensausübung erfordert (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 11.06.2014 - L 13 AS 143/13, n. v. ; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.05.2013 - L 7 AS 61/13 B).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173032&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/
Willi S
Ähnliche Themen
» Hält ein Antragsteller einen bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakt für rechtswidrig, weil von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der sich als unrichtig erwiesen hat, so kann von ihm verlangt werden, die fehlerhaften Tatsachen zumindest zu benennen
» . Die Nutzung eines Kabelanschlusses durch fremdsprachige Leistungsbezieher stellt einen unabweisbaren Bedarf dar, jedoch die Kosten für einen Kabelanschluss sind aus den bereits mit dem Normalregelsatz zur Verfügung gestellten Leistungen zu bestreiten,
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt
» Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt
» Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionbescheid wegen Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens aus Gründen des Datenschutzes anlässlich eines Einstellungsgespräches. Sozialgericht Berlin,Beschlu
» . Die Nutzung eines Kabelanschlusses durch fremdsprachige Leistungsbezieher stellt einen unabweisbaren Bedarf dar, jedoch die Kosten für einen Kabelanschluss sind aus den bereits mit dem Normalregelsatz zur Verfügung gestellten Leistungen zu bestreiten,
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt
» Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt
» Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionbescheid wegen Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens aus Gründen des Datenschutzes anlässlich eines Einstellungsgespräches. Sozialgericht Berlin,Beschlu
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema