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Niedersachsen-Bremen entscheidet im Rahmen der Folgenabwägung für EU-Ausländer (SGB II)
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Niedersachsen-Bremen entscheidet im Rahmen der Folgenabwägung für EU-Ausländer (SGB II)
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.09.2014 – L 9 AS 626/14 B ER
Leitsätze (Autor)
Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II greift nur dann, wenn das Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitssuche besteht.
Das Aufenthaltsrecht der Ehefrau ergibt sich aus dem FreizügG/EU als Familienangehörige und somit nicht allein zur Arbeitssuche. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt es einzig darauf an, ob der andere Familienangehörige – hier der Ehemann – von den Leistungen nach SGB II nicht ausgeschlossen ist.
weiterlesen: LSG Niedersachsen-Bremen entscheidet im Rahmen der Folgenabwägung für EU-Ausländer (SGB II), ein Beitrag von Rechtsanwalt Denis König, Willi-Eichler-Str. 11, 37079 Göttingen, Beitrag veröffentlicht auf anwalt.de: http://www.anwalt.de/rechtstipps/lsg-niedersachsen-bremen-entscheidet-im-rahmen-der-folgenabwaegung-fuer-eu-auslaender-sgb-ii_062345.html
Anmerkung: Vgl. dazu andere Auffassung LSG NSB, Urteil vom 18.03.2014, L 15 AS 393/11 ( Revision war zugelassen ) " Der Leistungsausschluss in den ersten drei Monaten des Aufenthalts nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II betrifft auch Familienangehörige, die zu einem bereits in Deutschland lebenden EU Bürger nachziehen."
Quell: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II greift nur dann, wenn das Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitssuche besteht.
Das Aufenthaltsrecht der Ehefrau ergibt sich aus dem FreizügG/EU als Familienangehörige und somit nicht allein zur Arbeitssuche. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt es einzig darauf an, ob der andere Familienangehörige – hier der Ehemann – von den Leistungen nach SGB II nicht ausgeschlossen ist.
weiterlesen: LSG Niedersachsen-Bremen entscheidet im Rahmen der Folgenabwägung für EU-Ausländer (SGB II), ein Beitrag von Rechtsanwalt Denis König, Willi-Eichler-Str. 11, 37079 Göttingen, Beitrag veröffentlicht auf anwalt.de: http://www.anwalt.de/rechtstipps/lsg-niedersachsen-bremen-entscheidet-im-rahmen-der-folgenabwaegung-fuer-eu-auslaender-sgb-ii_062345.html
Anmerkung: Vgl. dazu andere Auffassung LSG NSB, Urteil vom 18.03.2014, L 15 AS 393/11 ( Revision war zugelassen ) " Der Leistungsausschluss in den ersten drei Monaten des Aufenthalts nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II betrifft auch Familienangehörige, die zu einem bereits in Deutschland lebenden EU Bürger nachziehen."
Quell: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/
Willi S
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