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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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4.8.2014: Weiterhin zahlen viele ALG-II-Empfänger in Freiburg einen Teil ihre Kosten der Unterkunft aus dem Regelbedarf

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Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 11, 2014 10:34 am

Erst jetzt wurde uns eine Untersuchung bekannt, die belegt, dass der Anteil der Bezieher von ALG II in Freiburg, der einen Teil der Miete aus dem Regelbedarf bezahlt, sehr hoch ist und außerdem weiter steigt:
 
Anteil der BG mit nicht angemessenen KdU – Vorjahr: 17,97%
Anteil der BG mit nicht angemessenen KdU: 21,17%
davon:
 
BG mit einer Person: 30,4%
BG mit zwei Personen: 33,5%
BG mit drei Personen: 40,6%
BG mit vier Personen: 34,2%
BG mit fünf und mehr Personen: 17,6% [Quelle]
 
Es ist ein Skandal, dass der Regelsatz bzw. der Regelbedarf bis heute und damit im 10. Jahr von "Hartz IV" über den Umweg von "Mietobergrenzen", die an der Wohnungsmarktlage vorbeigehen, weit unter das soziokulturelle Existenzminimum gekürzt wird. Deshalb ist es so wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht sich nun, vier Jahre nach dem Regelsatzurteil vom 9.2.2010, mit der Frage der Angemessenheitsgrenze von Unterkunftskosten befasst. (rr)
 
 
Quelle: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/

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