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Bulgarische Staatsangehörige - ohne Räumungsklage kein Anordnungsgrund - Sprachkenntnis
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Bulgarische Staatsangehörige - ohne Räumungsklage kein Anordnungsgrund - Sprachkenntnis
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2014 - L 7 AS 1165/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Der Senat hält an der bisherigen Spruchpraxis aller Fachsenate des LSG NRW fest, dass die erforderliche Eilbedürftigkeit erst bei einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft vorliegt, die regelmäßig frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist.
Die Notwendigkeit zur Abweichung im Einzelfall ist nicht ersichtlich. Der Senat lässt offen, ob es auf die individuellen Fähigkeiten des Einzelnen ankommt bzw. ankommen kann. Bei der Antragstellerin kann nach summarischer Prüfung mangelnde Sprachkenntnis jedenfalls nicht erkannt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171515&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. zur Abweichung im Einzelfall - LSG NRW, Beschluss vom 06.03.2014 - L 6 AS 141/14 B ER - zur Gewährung von Kosten der Unterkunft für bulgarischen Antragst. durch einstweiligen Rechtsschutz bei fehlendem Mietvertrag.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Der Senat hält an der bisherigen Spruchpraxis aller Fachsenate des LSG NRW fest, dass die erforderliche Eilbedürftigkeit erst bei einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft vorliegt, die regelmäßig frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist.
Die Notwendigkeit zur Abweichung im Einzelfall ist nicht ersichtlich. Der Senat lässt offen, ob es auf die individuellen Fähigkeiten des Einzelnen ankommt bzw. ankommen kann. Bei der Antragstellerin kann nach summarischer Prüfung mangelnde Sprachkenntnis jedenfalls nicht erkannt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171515&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. zur Abweichung im Einzelfall - LSG NRW, Beschluss vom 06.03.2014 - L 6 AS 141/14 B ER - zur Gewährung von Kosten der Unterkunft für bulgarischen Antragst. durch einstweiligen Rechtsschutz bei fehlendem Mietvertrag.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1703/
Willi S
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