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Infos zum neuen Wohnungsaufsichtsgesetz in NRW vom 09. April 2014
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Infos zum neuen Wohnungsaufsichtsgesetz in NRW vom 09. April 2014
Seit dem 09. April 2014 ist das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) in NRW in Kraft getreten.
Mit diesem können jetzt Kommunen wirksamer gegen verantwortungslose Vermieter vorgehen.
Es richtet sich gegen die Überbelegung bzw. Verwahrlosung von Wohnraum, indem es die Kommunen bevollmächtigt, insbesondere Bußgelder einzufordern bzw. entsprechende Anordnung zu erlassen.
Laut WAG haben die Gemeinden die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen.
Eine Übersicht: http://www.nrw.de/landesregierung/landtag-verabschiedet-neues-wohnungsaufsichtsgesetz-15614/
Gesetzestext: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Sonstiges/Wohnungsaufsichtsgesetz_NRW.pdf
Hier ein Musterschreiben, mit dem Wohnungsmängel angezeigt werden können: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Sonstiges/Antragsformular_WAG.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1699/
Willi S
Mit diesem können jetzt Kommunen wirksamer gegen verantwortungslose Vermieter vorgehen.
Es richtet sich gegen die Überbelegung bzw. Verwahrlosung von Wohnraum, indem es die Kommunen bevollmächtigt, insbesondere Bußgelder einzufordern bzw. entsprechende Anordnung zu erlassen.
Laut WAG haben die Gemeinden die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen.
Eine Übersicht: http://www.nrw.de/landesregierung/landtag-verabschiedet-neues-wohnungsaufsichtsgesetz-15614/
Gesetzestext: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Sonstiges/Wohnungsaufsichtsgesetz_NRW.pdf
Hier ein Musterschreiben, mit dem Wohnungsmängel angezeigt werden können: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Sonstiges/Antragsformular_WAG.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1699/
Willi S
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