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Auch im Rahmen von einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann die (vorläufige) Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten im Sinne des § 22 Abs 6 SGB II erstrebt werden.
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Auch im Rahmen von einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann die (vorläufige) Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten im Sinne des § 22 Abs 6 SGB II erstrebt werden.
Sozialgericht Neuruppin, Beschluss vom 28.07.2014 - S 26 AS 1393/14 ER
Leitsätze (Autor)
Eine Zusicherung von Wohnungsbeschaffungskosten scheidet von vornherein aus, wenn es an einem hinreichend konkreten Bezugspunkt für eine Zusicherung fehlt. Auf eine "Blanko Zusage" besteht nach dem SGB II kein Anspruch (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2008, L 7 AS 2809/08 ER B; vgl ferner Bundessozialgericht, Urteil vom 06. April 2011, B 4 AS 5/10 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171356&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Eine Zusicherung von Wohnungsbeschaffungskosten scheidet von vornherein aus, wenn es an einem hinreichend konkreten Bezugspunkt für eine Zusicherung fehlt. Auf eine "Blanko Zusage" besteht nach dem SGB II kein Anspruch (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2008, L 7 AS 2809/08 ER B; vgl ferner Bundessozialgericht, Urteil vom 06. April 2011, B 4 AS 5/10 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171356&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
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