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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gewährung von vorläufigen ALG II für polnischen Staatsangehörigen im Rahmen der Folgenabwägung.

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Gewährung von vorläufigen ALG II für polnischen Staatsangehörigen im Rahmen der Folgenabwägung. Empty Gewährung von vorläufigen ALG II für polnischen Staatsangehörigen im Rahmen der Folgenabwägung.

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 24, 2014 11:55 am

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.05.2014 - L 16 AS 344/14 B ER



Leitsätze ( Juris)
Im einstweiligen Rechtsschutz ist nicht möglich festzustellen, ob § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II wegen des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 (VO) EG 883/2004 unanwendbar ist.

Leistungen nach dem SGB II können Sozialhilfeleistungen iS. des Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG sein und zugleich besondere beitragsunabhängige Geldleistungen nach Art. 70 VO (EG) 883/2004.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170408&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG NSB, Beschluss vom 26.03.2014, L 15 AS 16/14 B ER

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

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