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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt

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einen - Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  Empty Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 16, 2014 9:34 am

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.05.2014 - L 11 AS 258/14 B ER



Leitsätze (Autor)
Fraglich ist, ob vor Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes zunächst eine i.S. der Rechtssprechung (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R ) konsensuale Lösung gesucht werden muss, wenn der Antragsteller vorher beim Jobcenter mehrfach beantragt hat, die Zusendung einer Eingliederungsvereinbarung zu unterlassen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170227&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/

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