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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Spanische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.

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Spanische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Empty Spanische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.

Beitrag von Willi Schartema Mo Mai 19, 2014 3:43 pm

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.05.2014 - L 8 SO 126/14 B ER

Leitsatz (Sozietät Beier & Beier)

Quelle:  http://www.kanzleibeier.eu/?p=2693
 
 
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG BB, Urteil vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13 - der von dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II betroffene Personen sind „dem Grunde nach leistungsberechtigt” nach dem SGB II.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/

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