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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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1. Unter dem Begriff „Rechtsvereinfachung“ werden eine Vielzahl von SGB II-Änderungen und Verschärfungen diskutiert, dazu eine Stellungnahme von Harald Thomé zu den Konsenspunkten der AG

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werden - 1. Unter dem Begriff „Rechtsvereinfachung“ werden eine Vielzahl von SGB II-Änderungen und Verschärfungen diskutiert, dazu eine Stellungnahme von Harald Thomé zu den Konsenspunkten der AG  Empty 1. Unter dem Begriff „Rechtsvereinfachung“ werden eine Vielzahl von SGB II-Änderungen und Verschärfungen diskutiert, dazu eine Stellungnahme von Harald Thomé zu den Konsenspunkten der AG

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 24, 2014 11:48 am

Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden derzeit SGB II Gesetzesänderungen vorbereitet. Insgesamt gibt es 120 Vorschläge zur Änderung, bei bisher 24 Vorschlägen hat sich ein Konsens aller Beteiligten rausgebildet. Im Rahmen eines Fachgespräches im Bundestag vom 19. Feb. habe ich dazu ein Papier geschrieben in dem ich diese Rechtsänderungen mal einer genaueren Prüfung unterzogen habe, was das für Folgen für die Leistungsberechtigten hat.
Das Ergebnis ist erschreckend, unter dem verharmlosenden Titel der „Rechtsvereinfachung“ soll das SGB II-Recht deutlich verschärft werden und zunehmend ein Hart IV-Sonderrecht etabliert werden.
Die Jobcenter entwickeln sic zunehmend zu Sonderrechtszonen und zu „Gefahrenzonen“ für Erwerbslose. Es wird Zeit sich dieser Entwicklung entgegenzustellen und jetzt die öffentliche Debatte über die SGB II – Gesetzesänderungen zu beginnen. Das bedeutet Kritik an den Überlegungen, aber auch Einbringen von eigenen Forderungen. Ich möchte die Verbände und Aktiven zur Aufnahme der Debatte aufrufen und ermutigen. Nach gut Informierten Kreisen sollen die SGB II-Änderungen Richtung Herbst durchgeführt werden.
Meine Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Bewertung-der-Konsense-ASMK-19.02.2014-HT.doc.pdf
Hier noch der Zwischenbericht: ASMK – AG, auf den sich meine Stellungnahme bezieht: http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf

Quelle:    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2253

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