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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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AZF II: Leitfaden Arbeitserlaubnisrechtfür Flüchtlinge und MigrantInnen, 4. aktualisierte Auflage, 12/2013, Flüchtlingsrat niedersachsen e.V

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AZF II: Leitfaden Arbeitserlaubnisrechtfür Flüchtlinge und MigrantInnen, 4. aktualisierte Auflage, 12/2013, Flüchtlingsrat niedersachsen e.V  Empty AZF II: Leitfaden Arbeitserlaubnisrechtfür Flüchtlinge und MigrantInnen, 4. aktualisierte Auflage, 12/2013, Flüchtlingsrat niedersachsen e.V

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 03, 2014 11:52 am

Der aktualisierte Leitfaden hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und Migranten hat Claudius Vogt, Mitarbeiter der GGUA in Münster, für das niedersächsische Netzwerk der Bleiberechtsinitiativen erstellt. Der Leitfaden findet sich auf der Webseite von AZF II als Download. Berücksichtigt wurden bei der Aktualisierung alle Gesetzesänderungen, die für den Arbeitsmarktzugang von Drittstaatlern und EU-Bürgern relevant und spätestens zum 1. Dezember 2013 in Kraft getreten sind.

Quelle: http://azf2.de/wp-content/uploads/2009/02/Flu%C3%8C%CB%86Ra_Rechtsreader_Vierte-Auflage_WEB1.pdf

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2249

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