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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kippt nun das Unrechtsystem? – EU-Kommission verlangt Hartz IV- Leistungen auch ohne aktive Arbeitssuche

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Kippt nun das Unrechtsystem? – EU-Kommission verlangt Hartz IV- Leistungen auch ohne aktive Arbeitssuche Empty Kippt nun das Unrechtsystem? – EU-Kommission verlangt Hartz IV- Leistungen auch ohne aktive Arbeitssuche

Beitrag von Willi Schartema Fr Jan 10, 2014 2:17 pm

Überraschung aus Brüssel: In einer Stellungnahme gegenüber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) rügen die Brüsseler Juristen eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch. Demnach ist der Ausschluss von EU-Zuwanderern von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) mit europäischem Recht nicht vereinbar.


Während dieser Kernsatz auch dem juristischen Laien unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes leicht verständlich ist, kommt die in einen Nebensatz erwähnte Begründung einem Frontalangriff auf das gesamte Hartz-System gleich und stellt damit auch die unsägliche Sanktionspraxis in Frage.



Wie heute (10. Jan. 2014) zahlreiche Medien übereinstimmend berichten, geht es in dem vorliegenden Fall um das Schicksal einer jungen Rumänin, der Leistungen bisher verwehrt werden, weil sie keine Arbeit aufnehmen wollte.


[1] Daraufhin klagte sie beim Sozialgericht Leipzig, welches den Fall wiederum dem EuGH zur Klärung vorlegte.“ Die EU verlange in der Stellungnahme jedoch, jeden Fall einzeln zu beurteilen, sagte die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Dorothee Frings (…) Auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach einer Arbeit suchen, muss demnach der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden.’”




[2]
Und wegen des bereits erwähnten Gleichheitsgrundsatzes müsste diese Regelung auch für „altdeutsche“ Bürgerinnen und Bürger gelten. Womit Millionen Sanktionen wegen (angeblicher) Unwilligkeit, Arbeit aufzunehmen, rechtswidrig und nichtig sein dürften. Das sollte jetzt doch der Startschuss für ünzählige Klagen gegen das grassierende Unrecht sein, vor Gerichten wie auch gegenüber den Mandatsträgern in den Parlamenten!
Und wie es der „Zufall“ so will erreichte mich heute morgen auch eine Mail einer Leserin meines Blog. Reante Spieker hat sich die Mühe gemacht und die Mailadressen der Mitglieder des BT-Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe herauszusuchen. Gerne veröffentliche ich diese hier, damit sie massenhaft genutzt werden!


Quelle:      http://norbertwiersbin.de/kippt-nun-das-unrechtsystem-eu-kommission-verlangt-hartz-iv-leistungen-auch-ohne-aktive-arbeitssuche/
 


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