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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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. Kontra zur GroKo: Mindestlohn und Rente

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rente - . Kontra zur GroKo: Mindestlohn und Rente  Empty . Kontra zur GroKo: Mindestlohn und Rente

Beitrag von Willi Schartema Sa Dez 28, 2013 11:15 am

Rainer Roth vom Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne setzt sich mit dem GroKo Mindestlohn auseinander:

Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns - durchaus auch ein Sieg gegen die Kapitalseite! Aber: Warum nur 8,50? Warum flächendeckend erst ab 2017? Warum so viele Ausnahmen?
Auszug aus dem Text: „Unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro, lohnsteuerfrei, hat nichts an Aktualität verloren. Sie wird mit der Großen Koalition aktueller. Sie ist die wirkliche Gegenposition gegen den kastrierten Mindestlohn, den CDU und SPD vorbereiten/."
Hier geht zu Rainers Kommentar: http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2013/12/mindestlohn_roth.pdf

Selbst das kleinste Bisschen ist den Arbeitgebern zu viel, kommentiert Tobias Weißert vom Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau
Aus dem Text: "… /Das Problem der massenhaft entstehenden Altersarmut durch fortlaufende Rentenkürzungen und immer längere Lebensarbeitszeiten, die wieder zu erhöhten Abschlägen führen, wird damit überhaupt nicht angegangen. Unsere Forderungen nach einer Mindestrente von 1000 Euro (lohnsteuerfrei) und der Rente mit 60 für alle sind das richtige Gegenprogramm/."
Hier nun zum Text von Tobias: http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2013/12/rente_weissert.pdf

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2240

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