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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der maßgebende Zeitpunkt für den Beginn des Prognosezeitraumes nach § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II (Sechsmonatszeitraum) ist nicht der Tag der Aufnahme in der Therapieeinrichtung bzw. dem Krankenhaus, sondern der Tag des Antrags auf Leistungen nach dem

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Der maßgebende Zeitpunkt für den Beginn des Prognosezeitraumes nach § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II (Sechsmonatszeitraum) ist nicht der Tag der Aufnahme in der Therapieeinrichtung bzw. dem Krankenhaus, sondern der Tag des Antrags auf Leistungen nach dem  Empty Der maßgebende Zeitpunkt für den Beginn des Prognosezeitraumes nach § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II (Sechsmonatszeitraum) ist nicht der Tag der Aufnahme in der Therapieeinrichtung bzw. dem Krankenhaus, sondern der Tag des Antrags auf Leistungen nach dem

Beitrag von Willi Schartema Fr Okt 25, 2013 1:32 pm

SGB II beim Jobcenter. 

Sozialgericht Kassel, Urteil vom 28.08.2013 - S 7 AS 973/10, Die Berufung wird zugelassen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164410&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: Anderer Auffassung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008, L 5 AS 31/08, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2008, L 7 B 274/07 AS

Maßgeblich für den Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist eine Prognoseentscheidung, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der stationären Einrichtung zu treffen sei.

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:


http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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