Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Gutscheinaktion für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort
Seite 1 von 1
Gutscheinaktion für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) stellt in einer einmaligen Sonderaktion 1.000 Energieberatungs-Gutscheine in Höhe von 250 Euro für die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort bereit (sog. Vor-Ort-Beratung)
Die ersten 1.000 Antragsteller erhalten zusätzlich zur aktuellen Förderung eine Gutschrift von 250 Euro. Gleichzeitig wird eine Befragungsaktion der Eigentümer gestartet, die zur weiteren Optimierung des Förderangebotes genutzt werden soll.
Ziel der Bundesregierung ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand in 2050. Die Vor-Ort-Beratung ist das derzeit umfassendste Informationsinstrument für den Eigentümer, um die Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus in sinnvollen Einzelschritten zu planen. Bisher wird die Beratung bereits durch Übernahme von 50% der Beratungskosten, höchstens aber mit 400 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und mit 500 Euro für Mehrfamilienhäuser gefördert.
Unter www.energie-effizienz-experten.de können qualifizierte Energieberater/innen in der jeweiligen Umgebung gefunden werden. Diese stellen den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und reichen nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen zum Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) sowie den Gutschein beim BAFA ein. Der Gutscheinwert von 250 Euro wird dann unmittelbar an den Gutscheininhaber ausgezahlt.
Der Gutschein ist unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/ elektronisch abrufbar und gilt für die ersten 1.000 Anträge, die zwischen dem 03.09.2013 und dem 31.12.2013 beim BAFA eingehen.
Quelle: juris
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/09/gutscheinaktion-fur-energieberatungen.html
Willi S
Die ersten 1.000 Antragsteller erhalten zusätzlich zur aktuellen Förderung eine Gutschrift von 250 Euro. Gleichzeitig wird eine Befragungsaktion der Eigentümer gestartet, die zur weiteren Optimierung des Förderangebotes genutzt werden soll.
Ziel der Bundesregierung ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand in 2050. Die Vor-Ort-Beratung ist das derzeit umfassendste Informationsinstrument für den Eigentümer, um die Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus in sinnvollen Einzelschritten zu planen. Bisher wird die Beratung bereits durch Übernahme von 50% der Beratungskosten, höchstens aber mit 400 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und mit 500 Euro für Mehrfamilienhäuser gefördert.
Unter www.energie-effizienz-experten.de können qualifizierte Energieberater/innen in der jeweiligen Umgebung gefunden werden. Diese stellen den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und reichen nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen zum Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) sowie den Gutschein beim BAFA ein. Der Gutscheinwert von 250 Euro wird dann unmittelbar an den Gutscheininhaber ausgezahlt.
Der Gutschein ist unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/ elektronisch abrufbar und gilt für die ersten 1.000 Anträge, die zwischen dem 03.09.2013 und dem 31.12.2013 beim BAFA eingehen.
Gericht/Institution: | BMWi |
Erscheinungsdatum: | 03.09.2013 |
Quelle: juris
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/09/gutscheinaktion-fur-energieberatungen.html
Willi S
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema