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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung)

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Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung)  Empty Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung)

Beitrag von Willi Schartema Di Aug 20, 2013 11:37 am

https://www.youtube.com/watch?v=vNRUspUh8qQ
 

1. Wo bekomme ich ihn: Antragsformulare (AVR 77) erhalten Sie in der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht am Wohnsitz, oder bei Ihrem Rechtsanwalt.


Beantragen müssen Sie die Beratungshilfe beim Amtsgericht, bevor der Anwalt tätig geworden ist.


2. Sie benötigen für die Antragstellung folgende Unterlagen:


- Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem (Schriftwechsel, Forderungsschreiben, behördlicher Schriftverkehr, soweit vorhanden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Meldebescheinigung (zusätzlich für Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft:
 
Nachweis Aufenthaltserlaubnis bzw. für Bürger der EU Freizügigkeitsbescheinigung)
 

- sämtliche Einkommensnachweise, auch aller in dem Haushalt lebenden Personen, (z. B. Verdienstbescheinigung, AlG II-Bescheid des JobCenters, Rentenbescheid, Kindergeld, Unterhaltszahlungen bzw. eidesstattliche Erklärung der Person, die Naturalunterhalt gewährt bzw. den einkommenslosen Bürger vorübergehend unterstützt, etc);
 

Kontoauszüge der letzten 3 Monate (laufend alle Buchungen für
alle bestehende Konten);

- Mietvertrag


-ggf. Schul- /Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag; - vollständige
-ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen (Geburts-, Unterhaltsurkunden)
--ggf. laufende Zahlungsverpflichtungen (Kreditverträge, Ratenzahlungsvereinbarungen
jeweils mit Nachweis der tatsächlichen Zahlung, Fahrtkosten zur
Arbeit, Versicherungspolicen auch für Rechtsschutz);
 

-Nachweise über etwaig bestehende Vermögenswerte, auch des Ehegatten
oder eingetragenen Lebenspartners, mit Angabe des Verkehrs- bzw. Rückkaufswert, Aktienkurs etc;
-bei Grund- und Wohneigentum: Grundbuchauszug, Nebenkosten (Müll, Wasser, Heizkosten, Grundsteuer) etwaig monatliche Einnahmen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung)
 

-bei Selbständigen: Bilanz des Vorjahres und Steuerbescheid aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vom Steuerberater Kontoauszüge des Geschäftskontos (letzten 3 Monate).

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