Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung)
Seite 1 von 1
Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung)
https://www.youtube.com/watch?v=vNRUspUh8qQ
1. Wo bekomme ich ihn: Antragsformulare (AVR 77) erhalten Sie in der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht am Wohnsitz, oder bei Ihrem Rechtsanwalt.
Beantragen müssen Sie die Beratungshilfe beim Amtsgericht, bevor der Anwalt tätig geworden ist.
2. Sie benötigen für die Antragstellung folgende Unterlagen:
- Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem (Schriftwechsel, Forderungsschreiben, behördlicher Schriftverkehr, soweit vorhanden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Meldebescheinigung (zusätzlich für Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft:
Nachweis Aufenthaltserlaubnis bzw. für Bürger der EU Freizügigkeitsbescheinigung)
- sämtliche Einkommensnachweise, auch aller in dem Haushalt lebenden Personen, (z. B. Verdienstbescheinigung, AlG II-Bescheid des JobCenters, Rentenbescheid, Kindergeld, Unterhaltszahlungen bzw. eidesstattliche Erklärung der Person, die Naturalunterhalt gewährt bzw. den einkommenslosen Bürger vorübergehend unterstützt, etc);
Kontoauszüge der letzten 3 Monate (laufend alle Buchungen für
alle bestehende Konten);
- Mietvertrag
-ggf. Schul- /Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag; - vollständige
-ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen (Geburts-, Unterhaltsurkunden)
--ggf. laufende Zahlungsverpflichtungen (Kreditverträge, Ratenzahlungsvereinbarungen
jeweils mit Nachweis der tatsächlichen Zahlung, Fahrtkosten zur
Arbeit, Versicherungspolicen auch für Rechtsschutz);
-Nachweise über etwaig bestehende Vermögenswerte, auch des Ehegatten
oder eingetragenen Lebenspartners, mit Angabe des Verkehrs- bzw. Rückkaufswert, Aktienkurs etc;
-bei Grund- und Wohneigentum: Grundbuchauszug, Nebenkosten (Müll, Wasser, Heizkosten, Grundsteuer) etwaig monatliche Einnahmen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung)
-bei Selbständigen: Bilanz des Vorjahres und Steuerbescheid aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vom Steuerberater Kontoauszüge des Geschäftskontos (letzten 3 Monate).
Willi S
1. Wo bekomme ich ihn: Antragsformulare (AVR 77) erhalten Sie in der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht am Wohnsitz, oder bei Ihrem Rechtsanwalt.
Beantragen müssen Sie die Beratungshilfe beim Amtsgericht, bevor der Anwalt tätig geworden ist.
2. Sie benötigen für die Antragstellung folgende Unterlagen:
- Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem (Schriftwechsel, Forderungsschreiben, behördlicher Schriftverkehr, soweit vorhanden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Meldebescheinigung (zusätzlich für Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft:
Nachweis Aufenthaltserlaubnis bzw. für Bürger der EU Freizügigkeitsbescheinigung)
- sämtliche Einkommensnachweise, auch aller in dem Haushalt lebenden Personen, (z. B. Verdienstbescheinigung, AlG II-Bescheid des JobCenters, Rentenbescheid, Kindergeld, Unterhaltszahlungen bzw. eidesstattliche Erklärung der Person, die Naturalunterhalt gewährt bzw. den einkommenslosen Bürger vorübergehend unterstützt, etc);
Kontoauszüge der letzten 3 Monate (laufend alle Buchungen für
alle bestehende Konten);
- Mietvertrag
-ggf. Schul- /Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag; - vollständige
-ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen (Geburts-, Unterhaltsurkunden)
--ggf. laufende Zahlungsverpflichtungen (Kreditverträge, Ratenzahlungsvereinbarungen
jeweils mit Nachweis der tatsächlichen Zahlung, Fahrtkosten zur
Arbeit, Versicherungspolicen auch für Rechtsschutz);
-Nachweise über etwaig bestehende Vermögenswerte, auch des Ehegatten
oder eingetragenen Lebenspartners, mit Angabe des Verkehrs- bzw. Rückkaufswert, Aktienkurs etc;
-bei Grund- und Wohneigentum: Grundbuchauszug, Nebenkosten (Müll, Wasser, Heizkosten, Grundsteuer) etwaig monatliche Einnahmen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung)
-bei Selbständigen: Bilanz des Vorjahres und Steuerbescheid aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vom Steuerberater Kontoauszüge des Geschäftskontos (letzten 3 Monate).
Willi S
Ähnliche Themen
» Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung)
» L.E.O. Köln: Einführung der E-Akte in den Jobcentern
» Einführung ALLEGRO erst im August 2014 ?
» Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes wurde beschlossen
» Einführung der E-Akte bei der Bundesagentur für Arbeit und in der Anwaltskanzlei nicht problemlos
» L.E.O. Köln: Einführung der E-Akte in den Jobcentern
» Einführung ALLEGRO erst im August 2014 ?
» Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes wurde beschlossen
» Einführung der E-Akte bei der Bundesagentur für Arbeit und in der Anwaltskanzlei nicht problemlos
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema