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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Neu: Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013

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Neu: Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013 Empty Neu: Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013

Beitrag von Willi Schartema Do Aug 01, 2013 8:09 pm

Ab heute gelten Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket :

Klassenfahrt/Schulausflug: Neu Geldleistung 
Bei Klassenfahrten/Ausflügen ohne konkreten "Anbieter" zahlt das Jobcenter jetzt den Geldbetrag, damit die Kinder auch mitfahren können.


Teilhabe: 
Die 10,- Euro monatlich gibt´s jetzt auch im Voraus und das bis zu einem halben bzw. einem Jahr je nach Bewilligungszeitraum, wenn eine konkrete Aktivität geplant ist. D.h. bis zu 60,- bzw. 120,- Euro kann das Jobcenter im Voraus bewilligen, wenn das Kind an etwas teilnehmen will.
Zudem kann der Betrag von 10,- Euro jetzt auch für die Anschaffung von Sachen verwendet werden, zB Fußballschuhe oder ein Musikinstrument.

Schülermonatsfahrkarte
Der Eigenanteil beträgt jetzt einheitlich 5,- Euro. Mehr wird nicht mehr angerechnet.

Eilfälle: Kostenerstattung auch nachträglich möglich
Ausnahmsweise zahlt das Jobcenter nun auch nachträglich und in Bar: wenn Anbieter auf Vorauskasse in Bar bestehen oder der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden konnte.



Fazit: die Leistungen sollen einfacher und schneller erbracht werden.
Hoffen wir´s.

Quelle: BMAS >>
 
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/08/neu-bildungs-und-teilhabepaket-ab-182013.html

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