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Neu: Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013
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Neu: Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013
Ab heute gelten Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket :
Klassenfahrt/Schulausflug: Neu Geldleistung
Bei Klassenfahrten/Ausflügen ohne konkreten "Anbieter" zahlt das Jobcenter jetzt den Geldbetrag, damit die Kinder auch mitfahren können.
Teilhabe:
Die 10,- Euro monatlich gibt´s jetzt auch im Voraus und das bis zu einem halben bzw. einem Jahr je nach Bewilligungszeitraum, wenn eine konkrete Aktivität geplant ist. D.h. bis zu 60,- bzw. 120,- Euro kann das Jobcenter im Voraus bewilligen, wenn das Kind an etwas teilnehmen will.
Zudem kann der Betrag von 10,- Euro jetzt auch für die Anschaffung von Sachen verwendet werden, zB Fußballschuhe oder ein Musikinstrument.
Schülermonatsfahrkarte
Der Eigenanteil beträgt jetzt einheitlich 5,- Euro. Mehr wird nicht mehr angerechnet.
Eilfälle: Kostenerstattung auch nachträglich möglich
Ausnahmsweise zahlt das Jobcenter nun auch nachträglich und in Bar: wenn Anbieter auf Vorauskasse in Bar bestehen oder der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden konnte.
Fazit: die Leistungen sollen einfacher und schneller erbracht werden.
Hoffen wir´s.
Quelle: BMAS >>
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/08/neu-bildungs-und-teilhabepaket-ab-182013.html
Willi S
Klassenfahrt/Schulausflug: Neu Geldleistung
Bei Klassenfahrten/Ausflügen ohne konkreten "Anbieter" zahlt das Jobcenter jetzt den Geldbetrag, damit die Kinder auch mitfahren können.
Teilhabe:
Die 10,- Euro monatlich gibt´s jetzt auch im Voraus und das bis zu einem halben bzw. einem Jahr je nach Bewilligungszeitraum, wenn eine konkrete Aktivität geplant ist. D.h. bis zu 60,- bzw. 120,- Euro kann das Jobcenter im Voraus bewilligen, wenn das Kind an etwas teilnehmen will.
Zudem kann der Betrag von 10,- Euro jetzt auch für die Anschaffung von Sachen verwendet werden, zB Fußballschuhe oder ein Musikinstrument.
Schülermonatsfahrkarte
Der Eigenanteil beträgt jetzt einheitlich 5,- Euro. Mehr wird nicht mehr angerechnet.
Eilfälle: Kostenerstattung auch nachträglich möglich
Ausnahmsweise zahlt das Jobcenter nun auch nachträglich und in Bar: wenn Anbieter auf Vorauskasse in Bar bestehen oder der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden konnte.
Fazit: die Leistungen sollen einfacher und schneller erbracht werden.
Hoffen wir´s.
Quelle: BMAS >>
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/08/neu-bildungs-und-teilhabepaket-ab-182013.html
Willi S
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