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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Berlin, 25.6.2013: Sanktionen im SGB II – nur problematisch oder verfassungswidrig? Ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Nešković und Prof. Dr. Uwe Berlit

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Berlin, 25.6.2013: Sanktionen im SGB II – nur problematisch oder verfassungswidrig? Ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Nešković und Prof. Dr. Uwe Berlit  Empty Berlin, 25.6.2013: Sanktionen im SGB II – nur problematisch oder verfassungswidrig? Ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Nešković und Prof. Dr. Uwe Berlit

Beitrag von Willi Schartema So Jun 09, 2013 7:58 am

Veranstaltung: Sanktionen im SGB II ? nur problematisch oder verfassungswidrig?Ein
Streitgespräch zwischen Wolfgang Neskovic (Richter am Bundesgerichtshof
a.D. und unabhängiger Abgeordneter) und Prof. Dr. Uwe Berlit
(Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht)
Die
Frage der Verfassungskonformität der Sanktionsregelungen im SGB II ist
seit Jahren umstritten. Während das Gros der JuristInnen die Auffassung
vertritt, Sanktionen seien nicht zu beanstanden, entscheidend sei - nur -
die verfassungskonforme Anwendung der Regelungen, bestreitet eine
Minderheit die Verfassungskonformität vor allem in Teilbereichen.


Wolfgang Neskovic ist der Auffassung, schon die gesetzliche Regelung sei
verfassungswidrig. Demgegenüber hält Uwe Berlit sie grundsätzlich für
verfassungskonform, wenngleich er die härteren Regeln gegen
Unter-25-Jährige als problematisch ansieht.

Was ist dran an der Auffassung Neskovic? Überzeugen die Gegenargumente?
Und was folgt aus der konträren Sicht zweier ausgewiesener, bundesweit
bekannter Juristen?

Den Status Quo einfach hinzunehmen, ganz so, als sei dies eine
akademisch-juristische Kontroverse, ist nicht akzeptabel. Im Jahr 2012
wurden über eine Millionen Sanktionen verhängt. Kürzungen oder die
vollständige Streichung des ALG II gefährden die Existenz der
Betroffenen und ihrer Familien. Sanktionen befördern die Verbreitung von
Niedrig-lohn, da schon die Sanktionsdrohung Erwerbslose zwingt, Arbeit
zu schlechtesten Bedingungen anzunehmen.

Dies sowie die nicht enden wollende Klageflut und der konstant hohe
Anteil erfolgreicher Widersprüche und Klagen machen deutlich, warum die
Frage der Verfassungswidrigkeit dringend einer Klärung bedarf.

In dem Streitgespräch soll es nicht um die Alltagspraxis und die
Umsetzung der Sanktionsregelungen gehen. Vielmehr steht die
Verfassungskonformität der Sanktionsparagraphen spätestens seit dem
Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 grundlegend
in Frage.

Dienstag, 25.6.2013, 17:00 - 20.00 Uhr. ver.di, Köpenickerstr. 30, 10179
Berlin, (S-Ostbahnhof; Busse 140, 147 und 265 bis Bethaniendamm). Auf unabhängig-und-parteilos.de können Sie schon heute zum Thema diskutieren und auch den Flyer der Veranstaltung herunterladen.

Quelle: Wolfgang Ne?kovi? MdB

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/berlin-2562013-sanktionen-im-sgb-ii-nur.html

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