Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Migration aus Rumänien und Bulgarien - Mehr Zuwanderer beantragen Hartz IV und Kindergeld
Seite 1 von 1
Migration aus Rumänien und Bulgarien - Mehr Zuwanderer beantragen Hartz IV und Kindergeld
Unbeschränkt arbeiten dürfen Bulgaren und Rumänen in
Deutschland erst von 2014 an. Haben sie hier ihren Wohnsitz, dürfen sie aber
bereits Kindergeld in Anspruch nehmen - und in Ausnahmefällen auch Hartz IV.
Das machen immer mehr Armutsmigranten, oft mit der Hilfe von Schleppern.
Von Thomas Öchsner, Berlin
Sie haben oft keine Krankenversicherung, können kein
Wort Deutsch - und hoffen meist vergeblich auf ein kleines Stück vom Wohlstand.
Immer mehr Menschen aus Bulgarien und Rumänen entfliehen der Not in ihrer
Heimat und kommen nach Deutschland. Unbeschränkt arbeiten dürfen diese
Armutseinwanderer hierzulande erst von 2014 an, sie können sich aber selbständig
machen.
Wenn Eltern hier ihren Wohnsitz angemeldet haben,
haben sie einen Anspruch auf Kindergeld. Außerdem können die Zuzügler in
Ausnahmefällen Hartz IV beziehen. Von diesen Rechten macht eine deutlich
wachsende Zahl Gebrauch.
Das zeigen neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
(BA), die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.
Danach erhielten im Februar 2013 29.000 Bürger aus
Rumänien und Bulgarien Kindergeld. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich
zum Vorjahr um 39 Prozent. Insgesamt stellen die Kindergeld-Empfänger aus den
beiden EU-Staaten aber nur 0,3 Prozent aller Bezieher, was sehr wenig ist.
Zahl der
bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Empfänger ist gestiegen
Eine ähnlich starke Zunahme gibt es bei den
Hartz-IV-Empfängern aus den beiden Ländern. Grundsätzlich erhalten diese
Zuwanderer keine staatliche Grundsicherung: Wer hier offiziell arbeitet und
später arbeitslos wird, hat aber ein Recht auf die Sozialleistung. Dies gilt
auch, wenn ein Familienangehöriger bereits Hartz IV bezieht oder das durch
Arbeit erzielte Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt.
Anzeige
Der BA-Statistik zufolge stieg die Zahl der
erwerbsfähigen bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Empfänger binnen 12
Monaten bis Ende 2012 um 32 Prozent auf 22.000.
Seit dem Beitritt der beiden Staaten zur EU im Jahr
2007 hat sie sich damit - auf einer niedrigen Basis - nahezu verdreifacht. Der
Anteil der Rumänen und Bulgaren an allen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern
beläuft sich nach Angaben der Bundesagentur auf 0,5 Prozent.
Quelle:
Rechtstipp: Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2012 - L 20 AS 2061/12 B ER -
Rumänische Staatsbürger sind vom ALG II
ausgeschlossen, 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist als geltendes Recht auch
anzuwenden (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz – GG). Der Senat ist von der
Europarechtswidrigkeit des § 7 Abs. 1. Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht überzeugt.
Anderer Auffassung:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2012
- L 10 AS 2693/12 B ER rechtskräftig
SGB II- Leistungen sind für rumänische
Staatsangehörige im Rahmen einer Folgenabwägung zu gewähren, da die
Europarechtskonformität des § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II in einem dies
rechtfertigenden Umfang zweifelhaft ist.
Ein schönes Grill- Wochenende wünscht allen Lesern das
Team des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann. Der Beitrag wurde erstellt von
Detlef Brock- langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/migration-aus-rumanien-und-bulgarien.html
Willi S
Deutschland erst von 2014 an. Haben sie hier ihren Wohnsitz, dürfen sie aber
bereits Kindergeld in Anspruch nehmen - und in Ausnahmefällen auch Hartz IV.
Das machen immer mehr Armutsmigranten, oft mit der Hilfe von Schleppern.
Von Thomas Öchsner, Berlin
Sie haben oft keine Krankenversicherung, können kein
Wort Deutsch - und hoffen meist vergeblich auf ein kleines Stück vom Wohlstand.
Immer mehr Menschen aus Bulgarien und Rumänen entfliehen der Not in ihrer
Heimat und kommen nach Deutschland. Unbeschränkt arbeiten dürfen diese
Armutseinwanderer hierzulande erst von 2014 an, sie können sich aber selbständig
machen.
Wenn Eltern hier ihren Wohnsitz angemeldet haben,
haben sie einen Anspruch auf Kindergeld. Außerdem können die Zuzügler in
Ausnahmefällen Hartz IV beziehen. Von diesen Rechten macht eine deutlich
wachsende Zahl Gebrauch.
Das zeigen neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
(BA), die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.
Danach erhielten im Februar 2013 29.000 Bürger aus
Rumänien und Bulgarien Kindergeld. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich
zum Vorjahr um 39 Prozent. Insgesamt stellen die Kindergeld-Empfänger aus den
beiden EU-Staaten aber nur 0,3 Prozent aller Bezieher, was sehr wenig ist.
Zahl der
bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Empfänger ist gestiegen
Eine ähnlich starke Zunahme gibt es bei den
Hartz-IV-Empfängern aus den beiden Ländern. Grundsätzlich erhalten diese
Zuwanderer keine staatliche Grundsicherung: Wer hier offiziell arbeitet und
später arbeitslos wird, hat aber ein Recht auf die Sozialleistung. Dies gilt
auch, wenn ein Familienangehöriger bereits Hartz IV bezieht oder das durch
Arbeit erzielte Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt.
Anzeige
Der BA-Statistik zufolge stieg die Zahl der
erwerbsfähigen bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Empfänger binnen 12
Monaten bis Ende 2012 um 32 Prozent auf 22.000.
Seit dem Beitritt der beiden Staaten zur EU im Jahr
2007 hat sie sich damit - auf einer niedrigen Basis - nahezu verdreifacht. Der
Anteil der Rumänen und Bulgaren an allen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern
beläuft sich nach Angaben der Bundesagentur auf 0,5 Prozent.
Quelle:
Rechtstipp: Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2012 - L 20 AS 2061/12 B ER -
Rumänische Staatsbürger sind vom ALG II
ausgeschlossen, 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist als geltendes Recht auch
anzuwenden (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz – GG). Der Senat ist von der
Europarechtswidrigkeit des § 7 Abs. 1. Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht überzeugt.
Anderer Auffassung:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2012
- L 10 AS 2693/12 B ER rechtskräftig
SGB II- Leistungen sind für rumänische
Staatsangehörige im Rahmen einer Folgenabwägung zu gewähren, da die
Europarechtskonformität des § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II in einem dies
rechtfertigenden Umfang zweifelhaft ist.
Ein schönes Grill- Wochenende wünscht allen Lesern das
Team des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann. Der Beitrag wurde erstellt von
Detlef Brock- langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/migration-aus-rumanien-und-bulgarien.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Zu wenige Selbstständige beantragen Hartz IV
» Neue Regeln für Hartz-IV-Mieter Mehr Geld - aber auch mehr Bürokratie
» Parität: Brosch. "Hartz IV EU-Bürgs: vorl. Leistungen beantragen!"
» Die Methode zur Ermittlung von Hartz IV gilt als angemessen - Die Berechnung der staatlichen Leistungen für die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bleibt unverändert
» Hartz IV: Trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiliger Rechtsschutz für arbeitsuchende EU-Zuwanderer
» Neue Regeln für Hartz-IV-Mieter Mehr Geld - aber auch mehr Bürokratie
» Parität: Brosch. "Hartz IV EU-Bürgs: vorl. Leistungen beantragen!"
» Die Methode zur Ermittlung von Hartz IV gilt als angemessen - Die Berechnung der staatlichen Leistungen für die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bleibt unverändert
» Hartz IV: Trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiliger Rechtsschutz für arbeitsuchende EU-Zuwanderer
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema