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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Antisemitismus – Vorwurf gegen Jobcenter Düsseldorf bleibt ungeklärt

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Antisemitismus – Vorwurf gegen Jobcenter Düsseldorf bleibt ungeklärt  Empty Antisemitismus – Vorwurf gegen Jobcenter Düsseldorf bleibt ungeklärt

Beitrag von Willi Schartema Do März 28, 2013 11:27 am

Ergebniss der Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Antisemitismus bleibt wohl Verschlusssache.

Weil bestimmte
Mitarbeiter von Jobcentern in Düsseldorf über Jahre hinweg mit
rechtswidrigen Bescheiden und unberechtigten Rückforderungen eine
Familie in Düsseldorf malträtierten, leitete Heinrich Alt, Vorstand
Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit, eine Antisemitismus
Untersuchung ein.


Die durch jahrelange
Verfolgung stigmatisierte Familie ist wegen schweren gesundheitlichen
Beeinträchtigungen auf Sozialgeld angewiesen.


Mitarbeitern des Jobcenters Düsseldorf Mitte stehen im Verdacht, gezielt gegen eine jüdische Familie zu arbeiten.

Doch Mitarbeiter des
Jobcenter Düsseldorf Mitte interessierte das nicht. Zuerst weigerte sich
die Behörde, generell auf die Anträge zu reagieren.


Später, nachdem sich das
Sozialgericht Düsseldorf eingeschaltet hatte, erließ das Jobcenter
willkürlich Ablehnungsbescheide. Als das Gericht allerdings durchaus den
Anspruch auf Sozialgeld bestätigte, zahlte die Behörde immer noch
nicht.


Erst nachdem eine
vollstreckbare Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses beantragt wurde,
zahlte das Jobcenter Düsseldorf zähneknirschend die zustehenden
Leistungen. Eine solche Tortur ist nicht einmal gesunden jungen Menschen
zuzumuten. Geschweige denn den Alten, Schwachen und Kranken.


Es ist allseits bekannt, dass an den Jobcentern teils menschenverachtende Verhaltensweisen an den Tag gelegt werden.





Zahlreiche Beschwerden über Schikanen

Der Vorwurf der Schikane
ist keine reine Spekulation oder Unterstellung. Vielmehr sind es harte
Fakten. Fakten, die auch Nils Böhlke von der Partei DIE LINKE in
Düsseldorf bestätigt. In seiner
Pressemitteilung vom 25.04.2012
teilt er betroffen mit: „Mich erreichen vor Ort zahlreiche Beschwerden
über die alltäglichen Schikanen, denen Hartz IV-Betroffene ausgesetzt
sind.“ Die Rheinische Post Düsseldorf berichtet in ihrem Artikel „
Schwere Vorwürfe gegen Arge
vom 23.04.2008, der frühere Geschäftsführer der Behörde Jürgen
Kocialkowski hätte es gerade mal sieben Arbeitstage ausgehalten, bevor
er entnervt fristlos kündigte und Werner Rous das Ruder übernahm. Von
Sabotage, Schindluder und Blockade ist dort die Rede. Unerträgliche
Zustände also.


Mehrere Anfragen an
den Geschäftsführer des Jobcenters, ob dieses menschenverachtende
Treiben durch seine Mitarbeiter von ihm abgesegnet sei, blieben
unbeantwortet.


Auch nachdem die
Geschäftsleitung über die katastrophalen Vorgänge informiert war, hat
sich das Jobcenter keinen Millimeter bewegt. Die systematische
Misshandlung von Minderheiten unserer Gesellschaft wird somit auch nach
außen mit voller Härte verteidigt.


Der Pressesprecher des
Jobcenters Düsseldorf Mitte weist jegliche Vorwürfe zurück und
versichert, dass die Mitarbeiter des Jobcenters lediglich demokratische
Mittel anwenden. Schlussfolgernd ist die Nötigung von Hilfebedürftigen
durch Rechtsbeugung also völlig legitim.


Drohungen von Mitarbeiter des Jobcenters

Nachdem nun die
ungeheuerlichen Vorfälle in verschiedenen Presseportalen zu lesen waren,
bedrohten Bedienstete des Jobcenters Düsseldorf Mitte die Betreiber der
Presseportale und versuchten eine negative Berichterstattung zu
verhindern.


weiterlesen:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/antisemitismus-vorwurf-gegen-jobcenter.html

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