hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Arbeitsagentur sieht sich nicht für schwere Rezession gerüstet

Nach unten

Arbeitsagentur sieht sich nicht für schwere Rezession gerüstet Empty Arbeitsagentur sieht sich nicht für schwere Rezession gerüstet

Beitrag von Willi Schartema So Jan 13, 2013 1:23 pm

Vor allem zur Finanzierung von Kurzarbeit fehlten die
Mittel. "Einer schweren Rezession würde der Arbeitsmarkt maximal ein Jahr
standhalten", sagte Weise dem Magazin "Wirtschaftswoche" in
einem am Samstag veröffentlichten Interview.

Im vergangenen Jahr sei die Arbeitslosigkeit so
niedrig gewesen wie seit 20 Jahren nicht mehr, sagte der BA-Chef.
"Allerdings steigen die Arbeitslosenzahlen saisonbereinigt bereits seit
fünf Monaten wieder leicht an", warnte er. Sollte es wie 2009 wegen der
Finanzkrise zu einem massiven Einbruch der Wirtschaft kommen, kann die
Arbeitsagentur Weise zufolge nicht wie damals das Schlimmste mit Kurzarbeit
abfedern.

weiter hier:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/arbeitsagentur-sieht-sich-nicht-fur.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitsagentur und Jobcenter ertrinken in Hartz-IV-Akten - Umfang der Hartz-Akten beläuft sich auf mehr als 2,8 Milliarden Seiten
» Die Prüfung der Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II) bei vorhandenem Sparvermögen hat sich an der Verfügungsberechtigung zu orientieren. Bei Sparbüchern muss sich der Hilfebedürftige nicht am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen.
» Anhaltspunkte dafür, dass der Verordnungsgeber bei Erlass der Alg-VO unzulässig gehandelt haben könnte, sieht das Gericht nicht.
» Hilfebedürftiger fühlt sich schlecht behandelt, weil er einen telefonischen Rückruf eines Mitarbeiters nicht erhalten hat, der ihm zugesagt worden sei. Es geht ihm darum, dass geprüft wird, ob sich ein Mitarbeiter unfair verhalten hat.
» Befindet sich die Antragstellerin in einer Ausbildung, kann sich wegen der Regelung in § 7 Abs. 5 SGB II ein Anspruch auf Gewährung einer Erstausstattung für die Unterkunft allein aus § 27 SGB II ergeben, der jedoch nicht auch auf die allgemeine

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten