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Jobcenter muss Fahrtkosten für JVA-Besuche zahlen
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Jobcenter muss Fahrtkosten für JVA-Besuche zahlen
SG Braunschweig, Urteil vom 09.04.2014 - S 49 AS 2184/12 - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Jobcenter muss Kosten für Besuchsfahrten zum inhaftierten Sohn übernehmen. Fahrten zum Gefängnis stellen besonderen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II dar.
Die Besuchsfahrten der Eltern zu ihrem Sohn waren zur Aufrechterhaltung des Familienzusammenhalts erforderlich.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Sozialgericht-Braunschweig_S-49-AS-218412_Jobcenter-muss-Kosten-fuer-Besuchsfahrten-zum-inhaftierten-Sohn-uebernehmen.news18372.htm
Anmerkung: ebenso zu " Fahrtkosten zum Besuch des inhaftierten Kindes" (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.07.2012 - L 7 AS 963/10; SG Ulm, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - S 8 AS 3164/13/ER ( unveröffentlicht) - Fahrtkosten der Gattin und der Kinder zum inhaftierten Vater und SG Reutlingen, Vergleich vom 27. Februar 2013 - S 2 AS 1515/12 ( unveröffentlicht) - Bei regelmäßig durchgeführten Besuchsfahrten von Gattin und Kind zum in der Justizvollzugsanstalt einsitzenden Vater handelt es sich ebenfalls um einen Bedarf, der dem Jobcenter gegenüber gemäß § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden kann.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Jobcenter muss Kosten für Besuchsfahrten zum inhaftierten Sohn übernehmen. Fahrten zum Gefängnis stellen besonderen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II dar.
Die Besuchsfahrten der Eltern zu ihrem Sohn waren zur Aufrechterhaltung des Familienzusammenhalts erforderlich.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Sozialgericht-Braunschweig_S-49-AS-218412_Jobcenter-muss-Kosten-fuer-Besuchsfahrten-zum-inhaftierten-Sohn-uebernehmen.news18372.htm
Anmerkung: ebenso zu " Fahrtkosten zum Besuch des inhaftierten Kindes" (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.07.2012 - L 7 AS 963/10; SG Ulm, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - S 8 AS 3164/13/ER ( unveröffentlicht) - Fahrtkosten der Gattin und der Kinder zum inhaftierten Vater und SG Reutlingen, Vergleich vom 27. Februar 2013 - S 2 AS 1515/12 ( unveröffentlicht) - Bei regelmäßig durchgeführten Besuchsfahrten von Gattin und Kind zum in der Justizvollzugsanstalt einsitzenden Vater handelt es sich ebenfalls um einen Bedarf, der dem Jobcenter gegenüber gemäß § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden kann.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
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