Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Unter 25 jährige Leistungsbezieherin muss den Meldetermin beim Jobcenter zwecks Klärung der Frage der Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II (sog. "Nestflucht") persönlich wahrnehmen.
Seite 1 von 1
Unter 25 jährige Leistungsbezieherin muss den Meldetermin beim Jobcenter zwecks Klärung der Frage der Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II (sog. "Nestflucht") persönlich wahrnehmen.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.03.2014 - L 7 AS 234/14 B ER
Leitsätze ( Autor)
Die Klärung der Frage, ob ein Grund dafür besteht, gemäß § 22 Abs. 5 SGB II eine Zusicherung zur Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Auszug der volljährigen aber unter 25-jährigen Antragstellerin zu erteilen, ist eine Prüfung der künftigen Leistungsvoraussetzungen nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 2 Nr. 5 SGB III.
Dann kann das Jobcenter eine persönliche Meldung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III verlangen. Dieses Verlangen ist im Übrigen gemäß § 39 Nr. 4 SGB II sofort vollziehbar und kann bei Nichtbefolgung gemäß § 32 SGB II zu einer Sanktion führen.
Eine persönliche Meldung kann natürlich auch nicht an einen Bevollmächtigten nach § 13 SGB X delegiert werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168498&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Die Klärung der Frage, ob ein Grund dafür besteht, gemäß § 22 Abs. 5 SGB II eine Zusicherung zur Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Auszug der volljährigen aber unter 25-jährigen Antragstellerin zu erteilen, ist eine Prüfung der künftigen Leistungsvoraussetzungen nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 2 Nr. 5 SGB III.
Dann kann das Jobcenter eine persönliche Meldung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III verlangen. Dieses Verlangen ist im Übrigen gemäß § 39 Nr. 4 SGB II sofort vollziehbar und kann bei Nichtbefolgung gemäß § 32 SGB II zu einer Sanktion führen.
Eine persönliche Meldung kann natürlich auch nicht an einen Bevollmächtigten nach § 13 SGB X delegiert werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168498&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
Ähnliche Themen
» Jobcenter muss bei notwendigem Umzug eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II für die Umzugskosten und die Mietkaution erteilen , denn diese ist mit einer - nicht beantragten - Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht identisch
» Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes für in Bedarfsgemeinschaft lebende unter 25-jährige Hilfebedürftige für den Zeitraum 2011 ("Regelbedarfsstufe 3").
» Termin beim Jobcenter wahrnehmen ohne Reden reicht nicht aus
» Jobcenter muss Leistungsempfänger zuschussweise Leistungen nach dem SGB II zahlen, denn beim Miteigentumsanteil des LE an dem von ihm selbst und seiner Mutter bewohnten Hausgrundstück handelt es sich nicht um verwertbares Vermögen im Sinn von § 12 Abs. 1
» Pilgerfahrt auf spontane Einladung - stellt keinen wichtigen Grund dar, einen Meldetermin beim Jobcenter zu versäumen
» Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes für in Bedarfsgemeinschaft lebende unter 25-jährige Hilfebedürftige für den Zeitraum 2011 ("Regelbedarfsstufe 3").
» Termin beim Jobcenter wahrnehmen ohne Reden reicht nicht aus
» Jobcenter muss Leistungsempfänger zuschussweise Leistungen nach dem SGB II zahlen, denn beim Miteigentumsanteil des LE an dem von ihm selbst und seiner Mutter bewohnten Hausgrundstück handelt es sich nicht um verwertbares Vermögen im Sinn von § 12 Abs. 1
» Pilgerfahrt auf spontane Einladung - stellt keinen wichtigen Grund dar, einen Meldetermin beim Jobcenter zu versäumen
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema