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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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165 Euro Monatslohn - Jobcenter verklagt Firma im Spreewald - Pressemitteilung vom 06.09.2013: Das Arbeitsgericht Cottbus – Kammern Senftenberg – informiert – hier zur Mitteilung:

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jobcenter - 165 Euro Monatslohn - Jobcenter verklagt Firma im Spreewald - Pressemitteilung vom 06.09.2013: Das Arbeitsgericht Cottbus – Kammern Senftenberg – informiert – hier zur Mitteilung: Empty 165 Euro Monatslohn - Jobcenter verklagt Firma im Spreewald - Pressemitteilung vom 06.09.2013: Das Arbeitsgericht Cottbus – Kammern Senftenberg – informiert – hier zur Mitteilung:

Beitrag von Willi Schartema Fr Okt 25, 2013 1:44 pm

Pressemitteilung vom 15.10.2013:
Das Arbeitsgericht Cottbus – Kammern Senftenberg – informiert
 
Klagen der Jobcenter OSL und Elbe-Elster beschäftigen derzeit das Arbeitsgericht Cottbus.
Dabei geht es um sittenwidrige Löhne. Am heutigen Dienstag fand eine Güteverhandlung vor der 12. Kammer des Arbeitsgerichts statt.

Es klagte das Jobcenter OSL gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Das Jobcenter macht Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers aus übergegangenem Recht geltend.

Der Arbeitnehmer hatte neben seinem Entgelt (14,5 Stunden pro Woche bei einem Monatsentgelt von 165 Euro) Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt (also Hartz-IV-Leistungen) erhalten.
Das Jobcenter ist der Meinung, der Lohn des Arbeitnehmers sei sittenwidrig so niedrig, dass noch Ansprüche des Arbeitnehmers bestünden, die von Rechts wegen auf das Jobcenter übergegangen seien.

Die Güteverhandlung führte zu einer Einigung der Parteien.

Die beklagte Partei zahlt an das Jobcenter 1.560 Euro in 12 Raten zu je 130 Euro.

Weitere Güteverhandlungen finden am 08.11.2013 um 11:15 Uhr statt (Jobcenter ./. Rechtsanwalt Lange) und am 12.11.2013 (Jobcenter Elbe-Elster ./. Amt Plessa) statt.
Cottbus, 15. Oktober 2013
Dr. Ulrike Heither
– Pressesprecherin für das Arbeitsgericht Cottbus –

http://www.arbg-cottbus.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=allgemein_abgcb_pressemit&sv

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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