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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Widerspruch Einladung vom xxx und Einbehalt vom Regelsatz und des befristeten Zuschlags

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Beitrag von Willi Schartema Do März 07, 2013 10:06 am

Widerspruch Einladung vom xxx und Einbehalt vom Regelsatz
und des befristeten Zuschlags



Sanktionen
nach § 31 SGB II sind Zwangsstrafen und verletzen die Würde des Menschen
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