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Pilgerfahrt auf spontane Einladung - stellt keinen wichtigen Grund dar, einen Meldetermin beim Jobcenter zu versäumen
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Pilgerfahrt auf spontane Einladung - stellt keinen wichtigen Grund dar, einen Meldetermin beim Jobcenter zu versäumen
Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen , Beschluss
vom 29.11.2012 - L 19 AS 2092/12 NZB
Hinsichtlich der vom Kläger
thematisierten Frage, ob
religiöse Gründe im Einzelfall die Annahme eines wichtigen Grundes
rechtfertigen können, im Rahmen des Bezuges einer Lohnersatzleistung bestehende
Pflichten zu versäumen, existiert reichhaltige, auch höchstrichterliche
Rechtsprechung zur Gewichtung ethischer und religiöser Motive (vgl. z.B.
Urteile des BSG vom 23.06.1982 - 7 Rar 89/81 - sowie vom 18.02.1987 - 7 Rar
72/85 - jeweils zur Beschäftigung von Kriegsdienstverweigerern in der
Rüstungsindustrie; Urteil des BSG vom 28.10.1987 - 7 Rar 8/86 - Verpflichtung
zur Aufnahme einer mit einem Tabu behafteten Arbeit; Beschluss des BSG vom
05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B - zur Sperrzeit nach Kündigung eines kirchlichen
Arbeitsverhältnisses wegen Kirchenaustritts).
Auch die generellen Anforderung
an das Vorliegen eines
wichtigen Grundes speziell bei Meldeversäumnissen nach dem Recht des SGB II
sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (BSG Urteil vom 09.11.2010
- B 4 AS 27/10 R).
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2010&nr=11864&pos=5&anz=262
http://www.jurablogs.com/de/pilgerfahrt-spontane-einladung-stellt-keinen-wichtigen-grund-dar-meldetermin-beim-jobcenter
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/pilgerfahrt-auf-spontane-einladung.html
Willi S
Nordrhein-Westfalen , Beschluss
vom 29.11.2012 - L 19 AS 2092/12 NZB
Hinsichtlich der vom Kläger
thematisierten Frage, ob
religiöse Gründe im Einzelfall die Annahme eines wichtigen Grundes
rechtfertigen können, im Rahmen des Bezuges einer Lohnersatzleistung bestehende
Pflichten zu versäumen, existiert reichhaltige, auch höchstrichterliche
Rechtsprechung zur Gewichtung ethischer und religiöser Motive (vgl. z.B.
Urteile des BSG vom 23.06.1982 - 7 Rar 89/81 - sowie vom 18.02.1987 - 7 Rar
72/85 - jeweils zur Beschäftigung von Kriegsdienstverweigerern in der
Rüstungsindustrie; Urteil des BSG vom 28.10.1987 - 7 Rar 8/86 - Verpflichtung
zur Aufnahme einer mit einem Tabu behafteten Arbeit; Beschluss des BSG vom
05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B - zur Sperrzeit nach Kündigung eines kirchlichen
Arbeitsverhältnisses wegen Kirchenaustritts).
Auch die generellen Anforderung
an das Vorliegen eines
wichtigen Grundes speziell bei Meldeversäumnissen nach dem Recht des SGB II
sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (BSG Urteil vom 09.11.2010
- B 4 AS 27/10 R).
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2010&nr=11864&pos=5&anz=262
http://www.jurablogs.com/de/pilgerfahrt-spontane-einladung-stellt-keinen-wichtigen-grund-dar-meldetermin-beim-jobcenter
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Willi S
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» Es gibt einen wichtigen Grund keine EGV zu unterschreiben die Einhaltung der Verfassung das Grundgesetz hat Priorität nicht das SGB II das SGB II leitet sich aus dem Grundgesetz ab.
» Unter 25 jährige Leistungsbezieherin muss den Meldetermin beim Jobcenter zwecks Klärung der Frage der Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II (sog. "Nestflucht") persönlich wahrnehmen.
» Der Hinweis des Jobcenters, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis für einen wichtigen Grund i.S.d § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II nicht akzeptiert wird, sondern eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist, führt nicht dazu, dass ein wicht
» Ob ein JobCenter entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II für eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II einen Rentenantrag stellt, steht grundsätzlich im Ermessen dieses Sozialleistungsträgers.
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