Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx
hartz4-alg-hilfe :: EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG - VERWALTUNGSAKT :: EGV-VA nicht zur Entfaltung kommen lassen Modellbrief
Seite 1 von 1
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx
Eingliederungsvereinbarung nicht zur Entfaltung kommen lassen
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Meine Stellungnahme zur Eingliederungsvereinbarung vom xxxxx
Im Facebook Link steht der ganze Text den jeder verwenden sollte.
https://www.facebook.com/groups/216124925166969/permalink/572791879500270/
Oder unten Docx
Jeder Leistungsberechtigte Bürger sollte dem Jobcenter gegenüber eine gesunde Portion an Misstrauen entgegen bringen und nicht blauäugig alles glauben was die Mitarbeiter von sich geben.
Eingliederungsvereinbarung nicht zur Entfaltung kommen lassen.
Niemals sollte man alleine zum Jobcenter gehen immer nur mit Beiständen nach § 13 Abs. 4 SGB X .
Drei Beistände darf jeder Leistungsberechtigte Bürger mit ins Jobcenter nehmen darauf hat er einen Rechtsanspruch .
Das Recht auf 3 Beistände von Regierung bestätigt Jobcenter darf bei Beiständen nicht tricksen
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1732-das-recht-auf-3-beistande-von-regierung-bestatigt-jobcenter-darf-bei-beistanden-nicht-tricksen#1764
Und hier die Bedeutung eines Beistandes
Bevollmächtigte und Beistände Armborst in LPK-SGB II (Münder), 3.Auflage, Anhang Verfahren: 1.2.3 Bevollmächtigte und Beistände
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t359-bevollmachtigte-und-beistande-armborst-in-lpk-sgb-ii-munder-3auflage-anhang-verfahren-123-bevollmachtigte-und-beistande#359
Niemand braucht eine EGV unterschreiben das darf auch nicht Sanktioniert werden.
Vertragsfreiheit Artikel 2 Abs. 1 GG
Wichtig
Niemals eine EGV Unterschreiben!!!
Man sollte nur die Bereitschaft zeigen eine EGV aus zu handeln das aber mit dem wichtigen Satz
Ohne Androhungen von Sanktionen und der Wahrung des Grundgesetzes bin ich bereit eine EGV aus zu handeln das bedeutet die Rechtsfolgenbelehrung ist nicht in der EGV.
Niemals eine EGV unterschreiben das ist immer ein Sittenwidriges
Rechtsgeschäft § 138 BGB
1. § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit)
a) objektive Sittenwidrigkeit;
b) Bewusstsein der Sittenwidrigkeit,
d.h. der Umstände, die zur Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts führen.
) objektiv: auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung b) subjektiv: Unerfahrenheit, Willensschwäche, Mangel an Urteilsvermögen oder Zwangslage des Ausgebeuteten.
c) Ausbeutung = Ausnutzung der Situation.
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/138.htm
Eine EGV ist ein Öffentlich Rechtlicher Vertrag nach dem BGB.
Du bekommst keine zusätzlichen Leistungen vom Jobcenter wenn du eine EGV unterschreibst.
Die bekommst du auch ohne EGV nach § 44 SGB III und § 45 SGB III Hilfe in Anbahnung für Arbeit.
Vermittlungsbudget:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai395875.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI395878
Bewerbungskosten Fahrkosten zum Arbeitgeber usw.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai395875.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI395878
Du siehst du hast nur Nachteile mit der EGV den wenn du diesen Öffentlich Rechtlichen Vertrag unterschreibst.
SANKTIONEN wenn du den Verpflichtungen nicht nachkommst.
Mit der Unterschrift unter einer EGV verzichtest du auf deine Rechte.
Dies alleine zeigt auch schon das man dir nichts Gutes will und das ein sittenwidriges Rechtsgeschäft ist .
Der Verzicht auf Sozialleistungen wird von Dir eingefordert das alleine ist klar für jeden Erkennbar Sittenwidrig.
Nach § 9 SGB II Hilfsbedürftigkeit
ist jeder Bürger Leistungsberechtig wenn er keine Arbeit hat und kein Einkommen oder nicht genug verdient wenn er Arbeitet das ohne Bedingungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html
Nach § 1 SGB I hat jeder Bürger das Recht sich freiwillig eine Arbeit zu suchen und die Menschenwürde muss auch geschützt und eingehalten werden.
§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.
Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen
und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__1.html
Nach § 1 SGB II
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html
Steht hier etwas von einem Verzicht auf Sozialleistungen?
Nein
Entrechtung Zwang zu einer Sinnlosmaßnahme die nicht in den ersten Arbeitsmarkt führt.
Ein Euro Job was wiederum einen Steuerbetrug nach sich zieht da Sozialabgaben für den Ein Euro Job nicht gezahlt werden und unter Androhungen von einem Strafgeld Sanktion der Bürger durch eine Nötigung nach § 240 STGB Arbeiten ausführen soll die Sozialversicherungspflichtig sind.
Hier muss sofort das Zollamt eingeschaltet werden Schwarzarbeit ist jeder Ein Euro Job der regulär Sozialversicherungspflichtig ist.
Denke mal daran was in der Rechtsfolgenbelehrung drin steht .
Bei Totaler Sanktion stehen dir keine Mittel zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu das sagt doch alles.
Die Ortsabwesenheit gehört nicht in den ersetzenden VA auch nicht in eine EGV und unterliegt festen Regeln und darf nicht geändert werden.
Und wenn Du dagegen verstößt bekommst Du kein Geld mehr vom Jobcenter und auch vom Sozialamt nicht nach dem SGB XII
Warum solltest du dich bestrafen lassen?
Wenn du die EGV nicht aushandelst und keine Bereitschaft dazu zeigst erfolgt die ersetzende EGV per VA mit der Sanktionsandrohung eine Zwangsverordnung zu rechtswidrigen Sanktionen.
Siehe Urteil:
Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die Sachbearbeiter nur erlassen, ,wenn sie zuvor den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitssuchenden eine Vereinbarung zu schließen.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1391-update-bsg-v-14022013-b-14-as-195-11-r-zur-rechtswidrigkeit-einer-eingliederungsvereinbarung-als-verwaltungsakt-jobcentermitarbeiter-durfen-nicht-mehr-gott-spielen-denn-ein-die-eingliederungsvereinbarung-ersetzenden-verwaltungsakt-durfen-die#1410
Dies kannst Du aber hiermit verhindern indem Du die Bereitschaft zeigst eine EGV auszuhandeln nach deinen Vorstellungen.
Vertragsfreiheit
Willst du dir das antun?
Daran erkennst du das man Dir nichts Gutes will.
Zielfördernt soll eine EGV sein ohne Bevormundung und nicht Zielgerichtetes bestimmen vom Jobcenter was dazu führt nicht in Arbeit zu kommen.
Und nur mit rechtswidrigen Sanktionen einhergehen.
Hier ein schöner Text zur Beratungspflicht.
Zu den Nebenpflichten, die den Sozialleistungsträger
treffen, gehört neben der Pflicht zu speziellen Dienstleistungen, wie
Auskunft, Beratung und Belehrung, auch die “verständnisvolle Förderung”
der Versicherten. Diese - letztlich auf dem Grundsatz von Treu und
Glauben beruhenden - Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein
konkreter Anlass zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht
oder nur unzureichend erfüllt worden sind.
Anlass zu einer
Auskunft oder Beratung ist dabei nicht erst dann gegeben, wenn der
Versicherte darum nachsucht, sondern bereits dann, wenn sich in einem
laufenden Verfahren klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten
zeigen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig sind, dass sie
jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde.
In
einem solchen Fall ist der Versicherungsträger von Amts wegen
verpflichtet, den Versicherten auf diese Gestaltungsmöglichkeiten
hinzuweisen.
Die Verletzung solcher Betreuungspflichten führt zum
Anspruch auf Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn sich
der Versicherungsträger pflichtgemäß verhalten hätte (vgl zB BSG, Urteil
vom 29.09.1987, 7 R Ar 23/86 in Juris mwN, Urteil vom 27.09.1983, 12 RK
44/82 in juris mwN).
DAS IST JA IMMER DER FALL
Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion - Bundessozialgericht korrigiert sich - Eingliederungsvereinbarungen sollen vereinbart werden.
Urteil Az.: B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013, BSG Kassel
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12982
Also ohne das der Sachbearbeiter mit dir verhandelt darf keine EGV per ersetzenden VA erlassen werden.
Fordere auch sofort ein Gesprächsprotokoll vom Sachbearbeiter ein nach § 33 SGB X Schriftliches Antworten auf verlangen.
Jeder Verwaltungsakt muss begründet werden warum du besonders diese EGV mit Sanktionsandrohungen durch die dort angehängte Rechtsfolgenbelehrung die ein Sittenwidriges Rechtsgeschäft beinhaltet und du nur Nachteile bei Unterschrift dieser EGV die ja keiner Freiwilligkeit unterliegt unterschreiben sollst.
Da ja bei nicht Unterschreiben eine Zwangsverodnung erlassen wird wenn jemand nicht eine EGV verhandelt genannt ersetzende EGV per VA bei nicht Unterschrift der rechtswidrigen EGV Zwangsvertrag Kontrahierungszwang Vertragsfreiheit und der Einschränkung deiner Bewegungsfreiheit und den Verzicht auf deine Rechte nach dem Grundgesetz unterschreiben sollst Begründungspflicht § 35 SGB X.
Fordere den Sachbearbeiter auf seiner Aufklärungspflicht § 13 SGB I Beratungspflicht § 14 SGB I Auskunftspflicht § 15 SGB I nach zu kommen.
Zeige deine Bereitschaft eine EGV auszuhandeln die deine Grundrechte nicht verletzt und das Grundgesetz eingehalten wird und du jeder Zeit eine
EGV UNTERSCHREIBEN WÜRDEST DIE OHNE
SANKTIONSANDROHUNGEN IST UND DU AUCH OHNE ANGST VOR SANKTIONEN DICH UM ARBEIT AUF DEN ERSTEN ARBEITSMARKT BEMÜHST
Jeder Verwaltungsakt muss begründet werden warum du besonders diese EGV abschließen unterschreiben sollst Begründungspflicht § 35 SGB X.
Dich mit Sanktionen bestrafen lassen und deine Bewegungsfreiheit einschränken lassen willst du das?
Dazu dieses Schreiben nach der jeweiligen Situation anpassen und dem Jobcenter per @Mail schicken.
WICHTIG
Wenn man schon das Einladungsschreiben vom Jobcenter bekommt sollte man mit dem Anfangssatz.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum beginnen
und ein Schreiben an den Sachbearbeiter das Jobcenter Geschäftsführung und die anderen Behörden per @Mail verschicken.
Dann bei dem Termin Beistände mitnehmen ganz wichtig damit der Jobcentermitarbeiter nicht behaupten kann es läge keine Bereitschaft des Leistungsberechtigten vor eine > EGV auszuhandeln.
.
Das kann er deshalb schon nicht weil in dem Schreiben an das Jobcenter usw. steht das man ja bereit idst eine EGV auszuhandeln nach den eigenen Vorstellungen.
Bei dem Gespräch wenn es um die EGV geht immer auf das Schreiben Hinweisen was man an das Jobcenter per @ Mail verschickt hat und den anderen Behörden.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum.
Ab hier den gesamten Text übernehmen.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum.
Ich gehe davon aus das sie mit mir eine EGV aushandeln sollen.
Daher möchte ich Sie bereits vorab freundlichst hiermit über folgendes in Kenntnis setzen :
Weiterhin werde ich keine Eingliederungsvereinbarung oder sonstige Vereinbarungen (=Verträge) unterschreiben, die nicht vollkommen meinen Vorstellungen von einem selbstbestimmten, menschenwürdigen Leben entsprechen.
Auch wenn mir daraufhin eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt verordnet werden sollte, sehe ich mich ab nun an nicht mehr an die dort vermutlich aufgeführten Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit“ und an alle sonstigen Bestimmungen und Verordnungen inklusive der Rechtsfolgenbelehrung in irgend einer Weise verpflichtet/ unterworfen.
Hier das Schreiben dazu an den Sachbearbeiter/in an das Jobcenter und anderen @Mail Adressen
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Meine Stellungnahme zur Eingliederungsvereinbarung vom xxxxx
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Nr: 1 von 2
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t847-meine-stellungnahme-zum-einladungsschreiben-des-jobcenters-vom-xxx-nr-1-von-2#856
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Nr: 2
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t2377-meine-stellungnahme-zum-einladungsschreiben-des-jobcenters-vom-xxx-nr-2#2418
@Mail Adressen anpassen
'info@bmas.bund.de'; 'Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de'; 'Oberbuergermeisterin@bochum.de'; 'poststelle@jm.nrw.de'; 'Nordrhein-Westfalen.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de'; 'Jobcenter-Bochum@jobcenter-ge.de'; 'bundespraesidialamt@bpra.bund.de'
Hier noch einige wichtige Hinweise:
Update: BSG v. 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R zur Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die
BSG Urteil vom 14.02.2014 B14 AS 195/11 R
zur,
Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die Sachbearbeiter nur erlassen, ,wenn sie zuvor den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitssuchenden eine Vereinbarung zu schließen.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1391-update-bsg-v-14022013-b-14-as-195-11-r-zur-rechtswidrigkeit-einer-eingliederungsvereinbarung-als-verwaltungsakt-jobcentermitarbeiter-durfen-nicht-mehr-gott-spielen-denn-ein-die-eingliederungsvereinbarung-ersetzenden-verwaltungsakt-durfen-die#1410
BSG: Keine Sanktion bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne.
Eingliederungsvereinbarung B 4 AS 20/09 R
Bundessozialgericht B 4 AS 20/09 R 17.12.2009
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=128463&s0&s1&s2&words&sensitive
Eingliederungsvereinbarung – Keine Unterschrift Urteil keine Sanktion Vertragsfreiheit
SG Dortmund S 28 AS 361/07 ER
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=%2Fmy-sozialberatung.de%2Fentscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=all&range=10&Freigabe=%3D1&Id=1538
Es gibt einen wichtigen Grund keine EGV zu unterschreiben die Einhaltung der Verfassung das Grundgesetz hat Priorität nicht das SGB II das SGB II leitet sich aus dem Grundgesetz ab.
Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die
jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an
Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Interessen schwächerer Vertragsparteien werden durch diese gesetzliche Regelung besonders
gestärkt. Allerdings führt die Tatsache, dass Rechtsgeschäfte erst im Nachhinein
gesetzlich geprüft werden, auch dazu, dass sowohl die Vertragsfreiheit als auch die Rechtssicherheit eingeschränkt werden.
http://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit
§ 44 Abs. 2 und 3 VwVfG
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
Verwaltungsverfahrensgesetz § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG
§ 44
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
http://www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes
Sittenwidrig – Verwaltungsrecht
Ein Verwaltungsakt gilt als nichtig, wenn er gemäß § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG gegen die guten Sitten verstößt, also als sittenwidrig anzusehen ist. Diese Sittenwidrigkeit führt dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Demzufolge ist es nicht notwendig, gegen diesen ein
Widerspruchsverfahren einzuleiten
http://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit
Willi S
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Meine Stellungnahme zur Eingliederungsvereinbarung vom xxxxx
Im Facebook Link steht der ganze Text den jeder verwenden sollte.
https://www.facebook.com/groups/216124925166969/permalink/572791879500270/
Oder unten Docx
Jeder Leistungsberechtigte Bürger sollte dem Jobcenter gegenüber eine gesunde Portion an Misstrauen entgegen bringen und nicht blauäugig alles glauben was die Mitarbeiter von sich geben.
Eingliederungsvereinbarung nicht zur Entfaltung kommen lassen.
Niemals sollte man alleine zum Jobcenter gehen immer nur mit Beiständen nach § 13 Abs. 4 SGB X .
Drei Beistände darf jeder Leistungsberechtigte Bürger mit ins Jobcenter nehmen darauf hat er einen Rechtsanspruch .
Das Recht auf 3 Beistände von Regierung bestätigt Jobcenter darf bei Beiständen nicht tricksen
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1732-das-recht-auf-3-beistande-von-regierung-bestatigt-jobcenter-darf-bei-beistanden-nicht-tricksen#1764
Und hier die Bedeutung eines Beistandes
Bevollmächtigte und Beistände Armborst in LPK-SGB II (Münder), 3.Auflage, Anhang Verfahren: 1.2.3 Bevollmächtigte und Beistände
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t359-bevollmachtigte-und-beistande-armborst-in-lpk-sgb-ii-munder-3auflage-anhang-verfahren-123-bevollmachtigte-und-beistande#359
Niemand braucht eine EGV unterschreiben das darf auch nicht Sanktioniert werden.
Vertragsfreiheit Artikel 2 Abs. 1 GG
Wichtig
Niemals eine EGV Unterschreiben!!!
Man sollte nur die Bereitschaft zeigen eine EGV aus zu handeln das aber mit dem wichtigen Satz
Ohne Androhungen von Sanktionen und der Wahrung des Grundgesetzes bin ich bereit eine EGV aus zu handeln das bedeutet die Rechtsfolgenbelehrung ist nicht in der EGV.
Niemals eine EGV unterschreiben das ist immer ein Sittenwidriges
Rechtsgeschäft § 138 BGB
1. § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit)
a) objektive Sittenwidrigkeit;
b) Bewusstsein der Sittenwidrigkeit,
d.h. der Umstände, die zur Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts führen.
) objektiv: auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung b) subjektiv: Unerfahrenheit, Willensschwäche, Mangel an Urteilsvermögen oder Zwangslage des Ausgebeuteten.
c) Ausbeutung = Ausnutzung der Situation.
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/138.htm
Eine EGV ist ein Öffentlich Rechtlicher Vertrag nach dem BGB.
Du bekommst keine zusätzlichen Leistungen vom Jobcenter wenn du eine EGV unterschreibst.
Die bekommst du auch ohne EGV nach § 44 SGB III und § 45 SGB III Hilfe in Anbahnung für Arbeit.
Vermittlungsbudget:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai395875.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI395878
Bewerbungskosten Fahrkosten zum Arbeitgeber usw.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai395875.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI395878
Du siehst du hast nur Nachteile mit der EGV den wenn du diesen Öffentlich Rechtlichen Vertrag unterschreibst.
SANKTIONEN wenn du den Verpflichtungen nicht nachkommst.
Mit der Unterschrift unter einer EGV verzichtest du auf deine Rechte.
Dies alleine zeigt auch schon das man dir nichts Gutes will und das ein sittenwidriges Rechtsgeschäft ist .
Der Verzicht auf Sozialleistungen wird von Dir eingefordert das alleine ist klar für jeden Erkennbar Sittenwidrig.
Nach § 9 SGB II Hilfsbedürftigkeit
ist jeder Bürger Leistungsberechtig wenn er keine Arbeit hat und kein Einkommen oder nicht genug verdient wenn er Arbeitet das ohne Bedingungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html
Nach § 1 SGB I hat jeder Bürger das Recht sich freiwillig eine Arbeit zu suchen und die Menschenwürde muss auch geschützt und eingehalten werden.
§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.
Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen
und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__1.html
Nach § 1 SGB II
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html
Steht hier etwas von einem Verzicht auf Sozialleistungen?
Nein
Entrechtung Zwang zu einer Sinnlosmaßnahme die nicht in den ersten Arbeitsmarkt führt.
Ein Euro Job was wiederum einen Steuerbetrug nach sich zieht da Sozialabgaben für den Ein Euro Job nicht gezahlt werden und unter Androhungen von einem Strafgeld Sanktion der Bürger durch eine Nötigung nach § 240 STGB Arbeiten ausführen soll die Sozialversicherungspflichtig sind.
Hier muss sofort das Zollamt eingeschaltet werden Schwarzarbeit ist jeder Ein Euro Job der regulär Sozialversicherungspflichtig ist.
Denke mal daran was in der Rechtsfolgenbelehrung drin steht .
Bei Totaler Sanktion stehen dir keine Mittel zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu das sagt doch alles.
Die Ortsabwesenheit gehört nicht in den ersetzenden VA auch nicht in eine EGV und unterliegt festen Regeln und darf nicht geändert werden.
Und wenn Du dagegen verstößt bekommst Du kein Geld mehr vom Jobcenter und auch vom Sozialamt nicht nach dem SGB XII
Warum solltest du dich bestrafen lassen?
Wenn du die EGV nicht aushandelst und keine Bereitschaft dazu zeigst erfolgt die ersetzende EGV per VA mit der Sanktionsandrohung eine Zwangsverordnung zu rechtswidrigen Sanktionen.
Siehe Urteil:
Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die Sachbearbeiter nur erlassen, ,wenn sie zuvor den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitssuchenden eine Vereinbarung zu schließen.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1391-update-bsg-v-14022013-b-14-as-195-11-r-zur-rechtswidrigkeit-einer-eingliederungsvereinbarung-als-verwaltungsakt-jobcentermitarbeiter-durfen-nicht-mehr-gott-spielen-denn-ein-die-eingliederungsvereinbarung-ersetzenden-verwaltungsakt-durfen-die#1410
Dies kannst Du aber hiermit verhindern indem Du die Bereitschaft zeigst eine EGV auszuhandeln nach deinen Vorstellungen.
Vertragsfreiheit
Willst du dir das antun?
Daran erkennst du das man Dir nichts Gutes will.
Zielfördernt soll eine EGV sein ohne Bevormundung und nicht Zielgerichtetes bestimmen vom Jobcenter was dazu führt nicht in Arbeit zu kommen.
Und nur mit rechtswidrigen Sanktionen einhergehen.
Hier ein schöner Text zur Beratungspflicht.
Zu den Nebenpflichten, die den Sozialleistungsträger
treffen, gehört neben der Pflicht zu speziellen Dienstleistungen, wie
Auskunft, Beratung und Belehrung, auch die “verständnisvolle Förderung”
der Versicherten. Diese - letztlich auf dem Grundsatz von Treu und
Glauben beruhenden - Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein
konkreter Anlass zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht
oder nur unzureichend erfüllt worden sind.
Anlass zu einer
Auskunft oder Beratung ist dabei nicht erst dann gegeben, wenn der
Versicherte darum nachsucht, sondern bereits dann, wenn sich in einem
laufenden Verfahren klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten
zeigen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig sind, dass sie
jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde.
In
einem solchen Fall ist der Versicherungsträger von Amts wegen
verpflichtet, den Versicherten auf diese Gestaltungsmöglichkeiten
hinzuweisen.
Die Verletzung solcher Betreuungspflichten führt zum
Anspruch auf Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn sich
der Versicherungsträger pflichtgemäß verhalten hätte (vgl zB BSG, Urteil
vom 29.09.1987, 7 R Ar 23/86 in Juris mwN, Urteil vom 27.09.1983, 12 RK
44/82 in juris mwN).
DAS IST JA IMMER DER FALL
Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion - Bundessozialgericht korrigiert sich - Eingliederungsvereinbarungen sollen vereinbart werden.
Urteil Az.: B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013, BSG Kassel
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12982
Also ohne das der Sachbearbeiter mit dir verhandelt darf keine EGV per ersetzenden VA erlassen werden.
Fordere auch sofort ein Gesprächsprotokoll vom Sachbearbeiter ein nach § 33 SGB X Schriftliches Antworten auf verlangen.
Jeder Verwaltungsakt muss begründet werden warum du besonders diese EGV mit Sanktionsandrohungen durch die dort angehängte Rechtsfolgenbelehrung die ein Sittenwidriges Rechtsgeschäft beinhaltet und du nur Nachteile bei Unterschrift dieser EGV die ja keiner Freiwilligkeit unterliegt unterschreiben sollst.
Da ja bei nicht Unterschreiben eine Zwangsverodnung erlassen wird wenn jemand nicht eine EGV verhandelt genannt ersetzende EGV per VA bei nicht Unterschrift der rechtswidrigen EGV Zwangsvertrag Kontrahierungszwang Vertragsfreiheit und der Einschränkung deiner Bewegungsfreiheit und den Verzicht auf deine Rechte nach dem Grundgesetz unterschreiben sollst Begründungspflicht § 35 SGB X.
Fordere den Sachbearbeiter auf seiner Aufklärungspflicht § 13 SGB I Beratungspflicht § 14 SGB I Auskunftspflicht § 15 SGB I nach zu kommen.
Zeige deine Bereitschaft eine EGV auszuhandeln die deine Grundrechte nicht verletzt und das Grundgesetz eingehalten wird und du jeder Zeit eine
EGV UNTERSCHREIBEN WÜRDEST DIE OHNE
SANKTIONSANDROHUNGEN IST UND DU AUCH OHNE ANGST VOR SANKTIONEN DICH UM ARBEIT AUF DEN ERSTEN ARBEITSMARKT BEMÜHST
Jeder Verwaltungsakt muss begründet werden warum du besonders diese EGV abschließen unterschreiben sollst Begründungspflicht § 35 SGB X.
Dich mit Sanktionen bestrafen lassen und deine Bewegungsfreiheit einschränken lassen willst du das?
Dazu dieses Schreiben nach der jeweiligen Situation anpassen und dem Jobcenter per @Mail schicken.
WICHTIG
Wenn man schon das Einladungsschreiben vom Jobcenter bekommt sollte man mit dem Anfangssatz.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum beginnen
und ein Schreiben an den Sachbearbeiter das Jobcenter Geschäftsführung und die anderen Behörden per @Mail verschicken.
Dann bei dem Termin Beistände mitnehmen ganz wichtig damit der Jobcentermitarbeiter nicht behaupten kann es läge keine Bereitschaft des Leistungsberechtigten vor eine > EGV auszuhandeln.
.
Das kann er deshalb schon nicht weil in dem Schreiben an das Jobcenter usw. steht das man ja bereit idst eine EGV auszuhandeln nach den eigenen Vorstellungen.
Bei dem Gespräch wenn es um die EGV geht immer auf das Schreiben Hinweisen was man an das Jobcenter per @ Mail verschickt hat und den anderen Behörden.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum.
Ab hier den gesamten Text übernehmen.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum.
Ich gehe davon aus das sie mit mir eine EGV aushandeln sollen.
Daher möchte ich Sie bereits vorab freundlichst hiermit über folgendes in Kenntnis setzen :
Weiterhin werde ich keine Eingliederungsvereinbarung oder sonstige Vereinbarungen (=Verträge) unterschreiben, die nicht vollkommen meinen Vorstellungen von einem selbstbestimmten, menschenwürdigen Leben entsprechen.
Auch wenn mir daraufhin eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt verordnet werden sollte, sehe ich mich ab nun an nicht mehr an die dort vermutlich aufgeführten Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit“ und an alle sonstigen Bestimmungen und Verordnungen inklusive der Rechtsfolgenbelehrung in irgend einer Weise verpflichtet/ unterworfen.
Hier das Schreiben dazu an den Sachbearbeiter/in an das Jobcenter und anderen @Mail Adressen
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Meine Stellungnahme zur Eingliederungsvereinbarung vom xxxxx
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Nr: 1 von 2
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t847-meine-stellungnahme-zum-einladungsschreiben-des-jobcenters-vom-xxx-nr-1-von-2#856
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Nr: 2
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t2377-meine-stellungnahme-zum-einladungsschreiben-des-jobcenters-vom-xxx-nr-2#2418
@Mail Adressen anpassen
'info@bmas.bund.de'; 'Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de'; 'Oberbuergermeisterin@bochum.de'; 'poststelle@jm.nrw.de'; 'Nordrhein-Westfalen.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de'; 'Jobcenter-Bochum@jobcenter-ge.de'; 'bundespraesidialamt@bpra.bund.de'
Hier noch einige wichtige Hinweise:
Update: BSG v. 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R zur Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die
BSG Urteil vom 14.02.2014 B14 AS 195/11 R
zur,
Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die Sachbearbeiter nur erlassen, ,wenn sie zuvor den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitssuchenden eine Vereinbarung zu schließen.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1391-update-bsg-v-14022013-b-14-as-195-11-r-zur-rechtswidrigkeit-einer-eingliederungsvereinbarung-als-verwaltungsakt-jobcentermitarbeiter-durfen-nicht-mehr-gott-spielen-denn-ein-die-eingliederungsvereinbarung-ersetzenden-verwaltungsakt-durfen-die#1410
BSG: Keine Sanktion bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne.
Eingliederungsvereinbarung B 4 AS 20/09 R
Bundessozialgericht B 4 AS 20/09 R 17.12.2009
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=128463&s0&s1&s2&words&sensitive
Eingliederungsvereinbarung – Keine Unterschrift Urteil keine Sanktion Vertragsfreiheit
SG Dortmund S 28 AS 361/07 ER
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=%2Fmy-sozialberatung.de%2Fentscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=all&range=10&Freigabe=%3D1&Id=1538
Es gibt einen wichtigen Grund keine EGV zu unterschreiben die Einhaltung der Verfassung das Grundgesetz hat Priorität nicht das SGB II das SGB II leitet sich aus dem Grundgesetz ab.
Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die
jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an
Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Interessen schwächerer Vertragsparteien werden durch diese gesetzliche Regelung besonders
gestärkt. Allerdings führt die Tatsache, dass Rechtsgeschäfte erst im Nachhinein
gesetzlich geprüft werden, auch dazu, dass sowohl die Vertragsfreiheit als auch die Rechtssicherheit eingeschränkt werden.
http://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit
§ 44 Abs. 2 und 3 VwVfG
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
Verwaltungsverfahrensgesetz § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG
§ 44
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
http://www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes
Sittenwidrig – Verwaltungsrecht
Ein Verwaltungsakt gilt als nichtig, wenn er gemäß § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG gegen die guten Sitten verstößt, also als sittenwidrig anzusehen ist. Diese Sittenwidrigkeit führt dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Demzufolge ist es nicht notwendig, gegen diesen ein
Widerspruchsverfahren einzuleiten
http://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit
Willi S
- Anhänge
Zuletzt von Willi Schartema am Mo Mai 26, 2014 9:38 am bearbeitet; insgesamt 9-mal bearbeitet
Eingliederungsvereinbarung nicht zur Entfaltung kommen lassen
Willi Schartema schrieb:
http://susi-zintls.blog.de/2012/10/07/eingliederungsvereinbarung-14993215
Eingliederungsvereinbarung nicht zur Entfaltung kommen lassen
https://www.facebook.com/groups/481117005242802/permalink/753022688052231/
Jeder Leistungsberechtigte Bürger sollte dem Jobcenter gegenüber eine gesunde Portion an Misstrauen entgegen bringen und nicht blauäugig alles glauben was die Mitarbeiter von sich geben.
Eingliederungsvereinbarung nicht zur Entfaltung kommen lassen.
Niemals sollte man alleine zum Jobcenter gehen immer nur mit Beiständen nach § 13 Abs. 4 SGB X .
Drei Beistände darf jeder Leistungsberechtigte Bürger mit ins Jobcenter nehmen darauf hat er einen Rechtsanspruch .
Das Recht auf 3 Beistände von Regierung bestätigt Jobcenter darf bei Beiständen nicht tricksen
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1732-das-recht-auf-3-beistande-von-regierung-bestatigt-jobcenter-darf-bei-beistanden-nicht-tricksen#1764
Und hier die Bedeutung eines Beistandes
Bevollmächtigte und Beistände Armborst in LPK-SGB II (Münder), 3.Auflage, Anhang Verfahren: 1.2.3 Bevollmächtigte und Beistände
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t359-bevollmachtigte-und-beistande-armborst-in-lpk-sgb-ii-munder-3auflage-anhang-verfahren-123-bevollmachtigte-und-beistande#359
Niemand braucht eine EGV unterschreiben das darf auch nicht Sanktioniert werden.
Vertragsfreiheit Artikel 2 Abs. 1 GG
Wichtig
Niemals eine EGV Unterschreiben!!!
Man sollte nur die Bereitschaft zeigen eine EGV aus zu handeln das aber mit dem wichtigen Satz
Ohne Androhungen von Sanktionen und der Wahrung des Grundgesetzes bin ich bereit eine EGV aus zu handeln das bedeutet die Rechtsfolgenbelehrung ist nicht in der EGV.
Niemals eine EGV unterschreiben das ist immer ein Sittenwidriges
Rechtsgeschäft § 138 BGB
1. § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit)
a) objektive Sittenwidrigkeit;
b) Bewusstsein der Sittenwidrigkeit,
d.h. der Umstände, die zur Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts führen.
) objektiv: auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung b) subjektiv: Unerfahrenheit, Willensschwäche, Mangel an Urteilsvermögen oder Zwangslage des Ausgebeuteten.
c) Ausbeutung = Ausnutzung der Situation.
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/138.htm
Eine EGV ist ein Öffentlich Rechtlicher Vertrag nach dem BGB.
Du bekommst keine zusätzlichen Leistungen vom Jobcenter wenn du eine EGV unterschreibst.
Die bekommst du auch ohne EGV nach § 44 SGB III und § 45 SGB III Hilfe in Anbahnung für Arbeit.
Vermittlungsbudget:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai395875.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI395878
Bewerbungskosten Fahrkosten zum Arbeitgeber usw.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai395875.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI395878
Du siehst du hast nur Nachteile mit der EGV den wenn du diesen Öffentlich Rechtlichen Vertrag unterschreibst.
SANKTIONEN wenn du den Verpflichtungen nicht nachkommst.
Mit der Unterschrift unter einer EGV verzichtest du auf deine Rechte.
Dies alleine zeigt auch schon das man dir nichts Gutes will und das ein sittenwidriges Rechtsgeschäft ist .
Der Verzicht auf Sozialleistungen wird von Dir eingefordert das alleine ist klar für jeden Erkennbar Sittenwidrig.
Nach § 9 SGB II Hilfsbedürftigkeit
ist jeder Bürger Leistungsberechtig wenn er keine Arbeit hat und kein Einkommen oder nicht genug verdient wenn er Arbeitet das ohne Bedingungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html
Nach § 1 SGB I hat jeder Bürger das Recht sich freiwillig eine Arbeit zu suchen und die Menschenwürde muss auch geschützt und eingehalten werden.
§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.
Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen
und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__1.html
Nach § 1 SGB II
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html
Steht hier etwas von einem Verzicht auf Sozialleistungen?
Nein
Entrechtung Zwang zu einer Sinnlosmaßnahme die nicht in den ersten Arbeitsmarkt führt.
Ein Euro Job was wiederum einen Steuerbetrug nach sich zieht da Sozialabgaben für den Ein Euro Job nicht gezahlt werden und unter Androhungen von einem Strafgeld Sanktion der Bürger durch eine Nötigung nach § 240 STGB Arbeiten ausführen soll die Sozialversicherungspflichtig sind.
Hier muss sofort das Zollamt eingeschaltet werden Schwarzarbeit ist jeder Ein Euro Job der regulär Sozialversicherungspflichtig ist.
Denke mal daran was in der Rechtsfolgenbelehrung drin steht .
Bei Totaler Sanktion stehen dir keine Mittel zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu das sagt doch alles.
Die Ortsabwesenheit gehört nicht in den ersetzenden VA auch nicht in eine EGV und unterliegt festen Regeln und darf nicht geändert werden.
Und wenn Du dagegen verstößt bekommst Du kein Geld mehr vom Jobcenter und auch vom Sozialamt nicht nach dem SGB XII
Warum solltest du dich bestrafen lassen?
Wenn du die EGV nicht aushandelst und keine Bereitschaft dazu zeigst erfolgt die ersetzende EGV per VA mit der Sanktionsandrohung eine Zwangsverordnung zu rechtswidrigen Sanktionen.
Siehe Urteil:
Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die Sachbearbeiter nur erlassen, ,wenn sie zuvor den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitssuchenden eine Vereinbarung zu schließen.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1391-update-bsg-v-14022013-b-14-as-195-11-r-zur-rechtswidrigkeit-einer-eingliederungsvereinbarung-als-verwaltungsakt-jobcentermitarbeiter-durfen-nicht-mehr-gott-spielen-denn-ein-die-eingliederungsvereinbarung-ersetzenden-verwaltungsakt-durfen-die#1410
Dies kannst Du aber hiermit verhindern indem Du die Bereitschaft zeigst eine EGV auszuhandeln nach deinen Vorstellungen.
Vertragsfreiheit
Willst du dir das antun?
Daran erkennst du das man Dir nichts Gutes will.
Zielfördernt soll eine EGV sein ohne Bevormundung und nicht Zielgerichtetes bestimmen vom Jobcenter was dazu führt nicht in Arbeit zu kommen.
Und nur mit rechtswidrigen Sanktionen einhergehen.
Hier ein schöner Text zur Beratungspflicht.
Zu den Nebenpflichten, die den Sozialleistungsträger
treffen, gehört neben der Pflicht zu speziellen Dienstleistungen, wie
Auskunft, Beratung und Belehrung, auch die “verständnisvolle Förderung”
der Versicherten. Diese - letztlich auf dem Grundsatz von Treu und
Glauben beruhenden - Pflichten sind verletzt, wenn sie, obwohl ein
konkreter Anlass zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht
oder nur unzureichend erfüllt worden sind.
Anlass zu einer
Auskunft oder Beratung ist dabei nicht erst dann gegeben, wenn der
Versicherte darum nachsucht, sondern bereits dann, wenn sich in einem
laufenden Verfahren klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten
zeigen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig sind, dass sie
jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde.
In
einem solchen Fall ist der Versicherungsträger von Amts wegen
verpflichtet, den Versicherten auf diese Gestaltungsmöglichkeiten
hinzuweisen.
Die Verletzung solcher Betreuungspflichten führt zum
Anspruch auf Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn sich
der Versicherungsträger pflichtgemäß verhalten hätte (vgl zB BSG, Urteil
vom 29.09.1987, 7 R Ar 23/86 in Juris mwN, Urteil vom 27.09.1983, 12 RK
44/82 in juris mwN).
DAS IST JA IMMER DER FALL
Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion - Bundessozialgericht korrigiert sich - Eingliederungsvereinbarungen sollen vereinbart werden.
Urteil Az.: B 14 AS 195/11 R vom 14. Februar 2013, BSG Kassel
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12982
Also ohne das der Sachbearbeiter mit dir verhandelt darf keine EGV per ersetzenden VA erlassen werden.
Fordere auch sofort ein Gesprächsprotokoll vom Sachbearbeiter ein nach § 33 SGB X Schriftliches Antworten auf verlangen.
Jeder Verwaltungsakt muss begründet werden warum du besonders diese EGV mit Sanktionsandrohungen durch die dort angehängte Rechtsfolgenbelehrung die ein Sittenwidriges Rechtsgeschäft beinhaltet und du nur Nachteile bei Unterschrift dieser EGV die ja keiner Freiwilligkeit unterliegt unterschreiben sollst.
Da ja bei nicht Unterschreiben eine Zwangsverodnung erlassen wird wenn jemand nicht eine EGV verhandelt genannt ersetzende EGV per VA bei nicht Unterschrift der rechtswidrigen EGV Zwangsvertrag Kontrahierungszwang Vertragsfreiheit und der Einschränkung deiner Bewegungsfreiheit und den Verzicht auf deine Rechte nach dem Grundgesetz unterschreiben sollst Begründungspflicht § 35 SGB X.
Fordere den Sachbearbeiter auf seiner Aufklärungspflicht § 13 SGB I Beratungspflicht § 14 SGB I Auskunftspflicht § 15 SGB I nach zu kommen.
Zeige deine Bereitschaft eine EGV auszuhandeln die deine Grundrechte nicht verletzt und das Grundgesetz eingehalten wird und du jeder Zeit eine
EGV UNTERSCHREIBEN WÜRDEST DIE OHNE
SANKTIONSANDROHUNGEN IST UND DU AUCH OHNE ANGST VOR SANKTIONEN DICH UM ARBEIT AUF DEN ERSTEN ARBEITSMARKT BEMÜHST
Jeder Verwaltungsakt muss begründet werden warum du besonders diese EGV abschließen unterschreiben sollst Begründungspflicht § 35 SGB X.
Dich mit Sanktionen bestrafen lassen und deine Bewegungsfreiheit einschränken lassen willst du das?
Dazu dieses Schreiben nach der jeweiligen Situation anpassen und dem JObcdentewr per @Mail schicken.
WICHTIG
Wenn man schon das Einladungsschreiben vom Jobcenter bekommt sollte man mit dem Anfangssatz.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum beginnen
und ein Schreiben an den Sachbearbeiter das Jobcenter Geschäftsführung und die anderen Behörden per @Mail verschicken.
Dann bei dem Termin Beistände mitnehmen ganz wichtig damit der Jobcentermitarbeiter nicht behaupten kann es läge keine Bereitschaft des Leistungsberechtigten vor eine > EGV auszuhandeln.
.
Das kann er deshalb schon nicht weil in dem Schreiben an das Jobcenter usw. steht das man ja bereit idst eine EGV auszuhandeln nach den eigenen Vorstellungen.
Bei dem Gespräch wenn es um die EGV geht immer auf das Schreiben Hinweisen was man an das Jobcenter per @ Mail verschickt hat und den anderen Behörden.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum.
Ab hier den gesamten Text übernehmen.
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben vom Datum.
Ich gehe davon aus das sie mit mir eine EGV aushandeln sollen.
Daher möchte ich Sie bereits vorab freundlichst hiermit über folgendes in Kenntnis setzen :
Weiterhin werde ich keine Eingliederungsvereinbarung oder sonstige Vereinbarungen (=Verträge) unterschreiben, die nicht vollkommen meinen Vorstellungen von einem selbstbestimmten, menschenwürdigen Leben entsprechen.
Auch wenn mir daraufhin eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt verordnet werden sollte, sehe ich mich ab nun an nicht mehr an die dort vermutlich aufgeführten Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit“ und an alle sonstigen Bestimmungen und Verordnungen inklusive der Rechtsfolgenbelehrung in irgend einer Weise verpflichtet/ unterworfen.
Hier das Schreiben dazu an den Sachbearbeiter/in an das Jobcenter und anderen @Mail Adressen
Meine Stellungnahme zum Einladungsschreiben des Jobcenters vom xxx Meine Stellungnahme zur Eingliederungsvereinbarung vom xxxxx
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t847-meine-stellungnahme-zum-einladungsschreiben-des-jobcenters-vom-xxx-meine-stellungnahme-zur-eingliederungsvereinbarung-vom-xxxxx#856
@Mail Adressen anpassen
'info@bmas.bund.de'; 'Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de'; 'Oberbuergermeisterin@bochum.de'; 'poststelle@jm.nrw.de'; 'Nordrhein-Westfalen.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de'; 'Jobcenter-Bochum@jobcenter-ge.de'; 'bundespraesidialamt@bpra.bund.de'
Hier noch einige wichtige Hinweise:
Update: BSG v. 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R zur Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die
BSG Urteil vom 14.02.2014 B14 AS 195/11 R
zur,
Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die Sachbearbeiter nur erlassen, ,wenn sie zuvor den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitssuchenden eine Vereinbarung zu schließen.
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1391-update-bsg-v-14022013-b-14-as-195-11-r-zur-rechtswidrigkeit-einer-eingliederungsvereinbarung-als-verwaltungsakt-jobcentermitarbeiter-durfen-nicht-mehr-gott-spielen-denn-ein-die-eingliederungsvereinbarung-ersetzenden-verwaltungsakt-durfen-die#1410
BSG: Keine Sanktion bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne.
Eingliederungsvereinbarung B 4 AS 20/09 R
Bundessozialgericht B 4 AS 20/09 R 17.12.2009
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=128463&s0&s1&s2&words&sensitive
Eingliederungsvereinbarung – Keine Unterschrift Urteil keine Sanktion Vertragsfreiheit
SG Dortmund S 28 AS 361/07 ER
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=%2Fmy-sozialberatung.de%2Fentscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=all&range=10&Freigabe=%3D1&Id=1538
Es gibt einen wichtigen Grund keine EGV zu unterschreiben die Einhaltung der Verfassung das Grundgesetz hat Priorität nicht das SGB II das SGB II leitet sich aus dem Grundgesetz ab.
Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11]. Dies gilt insbesondere gemäß § 138 Abs. 2 BGB für jene Rechtsgeschäfte, durch die
jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an
Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Interessen schwächerer Vertragsparteien werden durch diese gesetzliche Regelung besonders
gestärkt. Allerdings führt die Tatsache, dass Rechtsgeschäfte erst im Nachhinein
gesetzlich geprüft werden, auch dazu, dass sowohl die Vertragsfreiheit als auch die Rechtssicherheit eingeschränkt werden.
http://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit
§ 44 Abs. 2 und 3 VwVfG
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
Verwaltungsverfahrensgesetz § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG
§ 44
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
http://www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes
Sittenwidrig – Verwaltungsrecht
Ein Verwaltungsakt gilt als nichtig, wenn er gemäß § 44 Abs. 2 S. 6 BVwVfG gegen die guten Sitten verstößt, also als sittenwidrig anzusehen ist. Diese Sittenwidrigkeit führt dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Demzufolge ist es nicht notwendig, gegen diesen ein
Widerspruchsverfahren einzuleiten
http://www.juraforum.de/lexikon/sittenwidrigkeit
Willi S
Ähnliche Themen
» Einladungsschreiben des Jobcenter kommt vor Eingliederungsvereinbarung schützen. Meine Stellungnahme zur EGV
» Gerichtsprozess Meine Krankenakte gehört mir! 28.06.2012 Düsseldorf/Köln (NRhZ/KfGuD, 25.6.) Auf den ersten Prozess gegen die Elektronische Gesundheitskarte unter dem Motto "Meine Krankenakte gehört mir!"
» Inge Hannemann eine Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg-Altona geht kritisch mit dem "Innenleben" eines Jobcenters um. Sie war zu Gast bei der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen in Berlin.Veröffentlicht am 07.03.2013
» Stellungnahme vom DW und AWO zu den Rechtsvereinfachung
» Stellungnahme CV zu Rechtsvereinfachungen
» Gerichtsprozess Meine Krankenakte gehört mir! 28.06.2012 Düsseldorf/Köln (NRhZ/KfGuD, 25.6.) Auf den ersten Prozess gegen die Elektronische Gesundheitskarte unter dem Motto "Meine Krankenakte gehört mir!"
» Inge Hannemann eine Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg-Altona geht kritisch mit dem "Innenleben" eines Jobcenters um. Sie war zu Gast bei der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen in Berlin.Veröffentlicht am 07.03.2013
» Stellungnahme vom DW und AWO zu den Rechtsvereinfachung
» Stellungnahme CV zu Rechtsvereinfachungen
hartz4-alg-hilfe :: EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG - VERWALTUNGSAKT :: EGV-VA nicht zur Entfaltung kommen lassen Modellbrief
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema