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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Es reicht! Ein KEA erklärt sich - Ein Leben mit dem Amt

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Es reicht! Ein KEA erklärt sich - Ein Leben mit dem Amt  Empty Es reicht! Ein KEA erklärt sich - Ein Leben mit dem Amt

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 15, 2012 9:58 pm

Die soziale Lage in der Bundesrepublik Deutschland, in ganz Europa und
der restlichen Welt ist nicht mehr hinzunehmen. Ein zügelloser
Kapitalismus uferte (erneut) endgültig aus und als Betroffener und
Verlierer dieses menschenverachtenden Systems bleiben einem nur die
Akzeptanz der Opferrolle oder aber die Flucht nach vorn.

Ein Leben mit dem Amt

Seit Beendigung meiner Schulzeit bestand mein Lebenslauf einzig daraus,
mich von Ämtern verwalten zu lassen oder dem gescheiterten Versuch der
Verfolgungsbetreuung zu entgehen. Berufsvorbereitungsjahr, geförderte
Ausbildung, jobben als Aufstocker, Leistungsbezug, Maßnahmen. Wohin man
auch geht, der Staat sitzt einem gängelnd im Nacken. Wer nicht das Glück
hat, einen angemessen bezahlten und sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplatz zu bekommen, wird zum Halmapüppchen degradiert, das man
nahezu beliebig von einer Fit-für-den-nicht-vorhandenen-Job-Maßnahme zur
nächsten schicken, zurück auf Start setzen kann oder schlimmstenfalls außerhalb des Spielfelds zu parken. Bis auf Weiteres oder halt bis zum Tod.

Aufgewachsen im Osten und mitten in der "Generation Krise"

Mit Beginn der gesellschaftlich hochgejubelten Wiedervereinigung war die
permanente Perspektivlosigkeit ein ständiger Begleiter. Schon sehr früh
bot die kapitalistische, auf Konkurrenzprinzip gebaute
Ellenbogengesellschaft keinerlei Anreiz, ?erfolgreich sein zu wollen.
Der wohlhabende, ausgrenzende Täterstaat Deutschland erzeugte nichts als
Ekel und Abscheu. Ein ständiger Kampf entgegen jeder freien
Selbstbestimmung oder gar Zuversicht. Der Bogen schon zu lange
überspannt. Der permanent staatliche Druck, nun die Motivation,
entschiedenen Widerstand zu leisten. Schluss mit Fordern (oder besser
gesagt: blankem Zwang) statt Fördern. Die Grenze der Kooperation mit dem
Jobcenter ist erreicht. Ziviler Ungehorsam die gewählte Waffe und der
Ausdruck meiner Wut, meiner Fassungslosigkeit, auch meiner Verzweiflung.

Am 25.07.2012 teilte ich meinem Jobcenter in einem 16-seitigen Schreiben
mit, dass ich mich dem Zwang, welcher meines Erachtens nach dem
Grundgesetz in entscheidenden Punkten widerspricht, ja das SGB II sich in einigen Punkten sogar über das Grundgesetz stellt, nicht länger beugen werde.

Für eine vorgelegte Eingliederungsvereinbarung verweigerte ich die
Unterschrift, einem drohenden Verwaltungsakt widersprach ich, bevor er
überhaupt veranlasst wurde. Auf die ausführliche Stellungnahme erfolgte
ein lapidarer Verwaltungsakt, auf dem ebenfalls ein schriftlicher
Widerspruch erfolgte. Das Amt interessiert sich nicht für meine
persönlichen Lebensvorstellungen und ignoriert meine Teilnahme und
alsbald auch meine Teilhabe an Gesellschaft.

Parallel dazu zerrte mich das Jobcenter Köln-Kalk vor das Amtsgericht,
da ich es wagte, andere Betroffene dieses menschenverachtenden Systems
über ihre Rechte aufzuklären, indem ich das Überlebenshandbuch der KEAs in der Wartezone verteilte.

Das Verfahren wurde letztendlich eingestellt (nachzulesen hier).

Drohende Sanktion

Da jener Ver(ge)waltigungsakt keine aufschiebende Wirkung
besitzt, werde ich nun akut mit einer ersten Sanktion mittels Absenkung
der Leistungen in Höhe von 30% bedroht.

Da ich mich auch weiterhin den Forderungen solange diese meinen
persönlichen Vorstellungen widersprechen widersetzen werde, ist es nur
noch eine Frage der Zeit, bis weitere Sanktionen drohen.

Wenn ich sanktioniert werde, werden Sozialgerichte oder im Idealfall das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber entscheiden müssen, ob
ein Mensch unter Androhung seiner existenziellen Vernichtung dazu
gezwungen werden darf, sich den marktradikalen Gesetzen des Kapitalismus
zu beugen.

Durch meine nachweisbaren ehrenamtlichen Tätigkeiten sehe ich die
vermeintlichen Anforderungen der Gesellschaft, etwas für die staatlichen
Almosen zurückzugeben, als völlig ausreichend erfüllt.

Angesichts der Höhe des Regelsatzes, wobei die Lebenshaltungskosten
immer etwas schneller steigen, als eine gönnerhafte und zynische
Scheinangleichung des Regelsatzes, ist ein solches Geschäft
grundsätzlich fragwürdig. Die nackte Existenz und das (Über)Leben sollte
ein weltweit unantastbares Menschenrecht sein. Genug für alle wäre
vorhanden!

Nehmen sie dir die Existenzgrundlage, dann greif ihre an

Der Grundgedanke ist simpel, die Durchführung ein Kampf. Insbesondere die Sanktionsparagrafen 31, 31a und 31b SGB II verstoßen mitunter gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes. Angefangen beim wohl bekanntesten und viel zitierten Artikel 1 (Menschenwürde), aber auch gegen weitere Artikel, wie Artikel 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Artikel 6 (Schutz der Familie), Artikel 11 (Freizügigkeit), Artikel 12 (freie Berufswahl) und Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Als ich meinem Sachbearbeiter dies erst schriftlich, danach mündlich bei
einem Termin begreiflich machen wollte, wiegelte er all meine Argumente
mit den Worten ab, dass dies ja "alles total realitätsfremd" sei.

Damit steht für mich fest, das Jobcenter selbst gibt zu, sich für das
höchste in Deutschland geltende Gesetz nicht zu interessieren und es als
Utopie und Spinnerei zu verunglimpfen. Realitätsnah ist einzig und
allein eine neue "soziale" Marktwirtschaft, die unumwunden dafür
eintritt, dass es völlig rechtens sei, Menschen am langen Arm verhungern
zu lassen. Die sogenannte Sozialgesetzgebung führt sich schon
begrifflich selbst ad absurdum.

Gedeihen oder sterben

Während der Mensch, ungefragt und zufällig, in Deutschland quasi in eine
Eingliederungsvereinbarung hineingeboren wird, genießen wildlebende
Tiere die Freizügigkeit innerhalb von Natur, sich an den Früchten selbst
innerhalb staatlicher und privater Besitztümer zu ernähren. Viele von
ihnen je nach Veranlagung sogar mit Jagdrecht. Ich bin landlos! Ich
bin angewiesen auf Geld, auf den Verkauf meiner Arbeitskraft und
letztlich auf die Existenz eines passenden Arbeitsplatzes. Ist dies und
Gründe hierfür können vielfältig sein nicht gegeben, bin ich diesem
Staat auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

Dieser Staat drückt sich vor der Aufgabe, für das Wohl der in ihm
lebenden Menschen verbindlich Verantwortung zu übernehmen und verbindet
meine Einbürgerung per Geburt mit einem Vertrag, ohne sich mit mir
vertragen zu haben.

Von den ersten Instanzen, den Sozialgerichten, wird man sich in dieser
Frage sicherlich nicht viel Hilfe versprechen dürfen. Die Zeit ist reif,
den Klageweg nach Karlsruhe freizuboxen, um zu klären, ob das
Sozialgesetzbuch I bis XII tatsächlich geeignet ist, meine Menschenwürde
und ein entsprechendes (Über)Leben i.S. des Grundgesetzes zu
gewährleisten und zu schützen, sofern es diesen Anspruch möglicherweise
gar nicht erhebt / erheben kann;
ob es vielleicht eines anderen Instruments bedarf, das diese Grundrechte
jenseits des SGB zu gewähren hat; ob es moralisch und faktisch zulässig
sein darf, jemanden finanziell auf 0 zu sanktionieren und somit sein
Tod durch Verhungern billigend in Kauf genommen wird bis hin zu Fragen
der Zwangsentmündigung von Menschen, Zwangsernährung oder das
?sozialverträgliche Ableben.

Jeder Betroffene des SGB II, von Eingliederungsvereinbarungen und
Verwaltungsakten, ist dazu eingeladen, sich diesem Kampf anzuschließen.
Je mehr Menschen wieder ihre elementarsten Grundrechte einfordern, um so
größer die Chance, dass es einer schafft.

Kippt §31 SGB II in Karlsruhe, kippt auch das gesamte auf Zwang und Repression gebaute System Hartz IV,
oder aber das Verfassungsgericht erkennt an, dass es neben Hartz IV
eine andere Form sozialer Sicherheiten bzw. ein bedingungsloses
Grundeinkommen geben muss.

Lasst uns Domino Day spielen!



Ein großer Dank an dieser Stelle nach Berlin an Ralph Boes, der die Strategie für diesen Kampf hauptsächlich entwickelte und Mut machte, es selber zu probieren.



Nachfolgend eine Auflistung der Schreiben, die ich meinem Jobcenter
geschickt habe. Die Liste wird zukünftig vervollständigt und
aktualisiert:

  • Begründung Weigerung
  • EGV
  • Brandbrief
  • UNO-Bericht
  • Widerspruch Verwaltungsakt




  • Jobcenter Kö
Quelle: Es reicht! Ein KEA erklärt sich | Die KEAs e. V. Kölner Erwerbslose in Aktion

Die KEAs e. V. Kölner Erwerbslose in Aktion

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