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Jobcenter erstattet Rücklastschriftgebühren
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Jobcenter erstattet Rücklastschriftgebühren
Wenn das Jobcenter das
Arbeitslosengeld II zu spät auszahlt – leider passiert das immer wieder
–, kann es dazu kommen, dass Rücklastschriftgebühren anfallen. In
unserem Fall berechnete eine Versicherung im Mai 2011
Rücklastschriftkosten von 10 € und die Badenova gleich zweimal von 6,40
€, insgesamt 29,60 €. Wir beantragten für unsere Mandantschaft die
Erstattung beim Jobcenter.
Nach einem halben Jahr erhoben wir Untätigkeitssklage beim SG Freiburg (§ 88 Abs. 1 SGG, SG Freiburg, AZ: S 13 AS 6851/11).
Nach einem weiteren halben Jahr bewilligte das Jobcenter die Übernahme der Gebühren und zahlte 29,60 € aus.
Quelle: Sozialrecht in Freiburg - Hartz IV - Sozialhilfe - Krankenversicherung - www.srif.de
Damit können nun auch
andere Leistungsempfänger in vergleichbaren Situationen Kostenersatz vom
Jobcenter verlangen, wenn durch verspätete Zahlung Folgekosten
entstehen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/jobcenter-erstattet-rucklastschriftgebu.html
Willi S
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