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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Anwendbarkeit auf Unionsbürger - europarechtskonforme Auslegung - Gleichbehandlungsgebot - Gewährung von vorläufigen Grundsicherungsleistungen bei Vorlagebeschlüssen

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Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Anwendbarkeit auf Unionsbürger - europarechtskonforme Auslegung - Gleichbehandlungsgebot - Gewährung von vorläufigen Grundsicherungsleistungen bei Vorlagebeschlüssen Empty Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Anwendbarkeit auf Unionsbürger - europarechtskonforme Auslegung - Gleichbehandlungsgebot - Gewährung von vorläufigen Grundsicherungsleistungen bei Vorlagebeschlüssen

Beitrag von Willi Schartema So Sep 23, 2012 11:30 am

zum Bundesverfassungsgericht

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.08.2012,- S 55 AS 13349/12 -


1.
Ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 besteht für nach Art
2, 3, 4, 70 EGV 883/2004 Berechtigte nicht, weil das
Gleichbehandlungsgebot des Art 4 EGV 883/2004 wegen § 30 Abs 2 SGB 1
unmittelbar rechtswirksam ist. Ansprüche auf Arbeitslosengeld II nach §§
19 Abs 1 S 1 und 3, 20 Abs 1, 2 und 5, 7 Abs 1 Satz 1 und 22 Abs 1 SGB 2
werden als besondere beitragsunabhängige Geldleistungen von Art 70 EGV
883/2004 erfasst.


2.
Das Ermessen der Jobcenter nach §§ 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2, 328 Abs 1 S 1
Nr 1 SGB 3 bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen wird
hinsichtlich der Vorlagebeschlüsse des SG Berlin vom 25. April 2012 (
S 55 AS 9238/12, 1 BvL 10/12 und S 55 AS 29349/11
,
1 BvL 12/12) zur Vereinbarkeit der Regelbedarfe mit dem Grundgesetz
bis zu einer Entscheidung des BVerfG bzw des Gesetzgebers regelmäßig auf
die Erteilung einer Vorläufigkeitsbestimmung reduziert, denn eine
solche Bestimmung wahrt umfassend die Realisierung des
Legalitätsprinzips wie auch effektiver Anspruchsdurchsetzung ohne
unnötigen Verwaltungsaufwand.



Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:


Ansprüche
auf Arbeitslosengeld II nach §§ 19 Abs 1 Sätze 1 und 3, 20 Abs 1, 2 und
5, 7 Abs 1 Satz 1 und 22 Abs 1 SGB II werden von Art 70 EU-VO 883/2004
erfasst (SG Berlin, Urteile vom 24.05.2011, S 149 AS 17644/09, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=142654 vom
27.03.2012, S 110 AS 28262/11; https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151174 Hessisches Landessozialgericht, Beschluss
vom 14.07.2011, L 7 AS 107/11 B ER; https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143542 Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2012, L 14 AS 7623/12 B ER, SG
Dresden, Beschluss vom 05.08.2011, S 36 AS 3461/11 ER; https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=145845 SG Berlin,
Beschlüsse vom 27.04.2012, S 55 AS 8242/12 ER, vom 08.05.2012, S 91 AS
8804/12, vom 20.06.2012, S 189 AS 15170/12 ER, vom 29.06.2012, S 96 AS
15360/12 ER; a A insbesondere Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.02.2012, L 20 AS 2347/11 B ER, vom
03.04.2012, L 5 AS 1257/11 B ER und vom 12.06.2012, L 29 AS 1044/12 B
ER).


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/leistungsausschluss-fur-auslandische.html

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