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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter Köln erkennt die Rechtswidrigkeit des ausgesprochenen Hausverbots vorm Verwaltungsgericht Köln an

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jobcenter - Jobcenter Köln erkennt die Rechtswidrigkeit des ausgesprochenen Hausverbots vorm Verwaltungsgericht Köln an  Empty Jobcenter Köln erkennt die Rechtswidrigkeit des ausgesprochenen Hausverbots vorm Verwaltungsgericht Köln an

Beitrag von Willi Schartema Do Sep 20, 2012 10:04 pm

Zu: sozialrechtsexperte: KEA vor dem Verwaltungsgericht



Prozessbericht: "Jobcenter kann sich sein Hausverbot sonstwohin schieben"




Die Klägerin, ein Mitglied der KEAs,
wollte es genau wissen und siegte am 20. September 2012 vor dem
Verwaltungsgericht in Köln. Die Prozessbevollmächtige des Jobcenters
Köln erkannte die Rechtswidrigkeit eines ausgesprochenen Hausverbots an.
Der Prozess wurde daraufhin eingestellt, die Kosten gehen zu Lasten der
Beklagten.


"Das Hausverbot können Sie sich sonstwohin schieben."


Der Zeuge der Klägerin räumte freimütig ein, es am 15. September 2011 gesagt zu haben. "Ich komme aus dem Norden, da drückt man sich etwas feiner aus."
Die Richterin wiederholte es für das Protokoll. Der Zeuge des
Jobcenters - ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes - zitierte es
während seiner Aussage ebenfalls, die Richterin wiederholte und dann
nochmal und nochmal, um klar festzuhalten, dass es die Klägerin nicht
sagte. Insgesamt also sechs Mal wurde heute während des Prozesses
gesagt:


"Das Hausverbot können Sie sich sonstwohin schieben."
Damit hat es das Zitat allemal verdient, zum Synonym des Ausgangs der Gerichtsverhandlung zu werden.


Zu Lasten des Jobcenters. Zu Lasten des Steuerzahlers.


Die Klägerin hatte wegen des Verteilens des Überlebenshandbuchs
der KEAs in der Wartezone des Jobcenters Köln-Kalk zunächst ein
Hausverbot für 12 Monate in insgesamt 10 Jobcenter-Standorten der Stadt
Köln erhalten. Inklusive den manchmal darin vorhandenen kommunalen
Einrichtungen wie Stadtbibliothek oder Meldestelle.


Die schriftliche Begründung des Hausverbots war haarsträubend
aufgebauscht und - wie heute im Prozess ersichtlich wurde - fern ab vom
realen Geschehen am besagten Tag. Was wirklich geschehen war,
kann man detailiert auf der gut sortierten Website der KEAs
reflektieren. Und man hätte die Aussichtslosigkeit eines Rechtsstreits
erkennen können. Angesichts der Tatsache, dass sich dieser Erfolg
einreiht in eine nahezu langjährige Tradition, wo das Gericht bei
Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter stets mehr oder weniger zu
Gunsten der KEAs entscheidet oder aber das Jobcenter im letzten Moment
zurückzieht, ist es schon erstaunlich, mit welcher Gelassenheit und
Gleichgültigkeit - auch angesichts der hierfür aufzuwendenden
Steuergelder - das Jobcenter immer wieder in die Falle tappt.


KEA-Leser wissen mehr


Auch heute erschien die Prozessbevollmächtigte des Jobcenters dem Grunde
nach ahnungslos. Die Richterin immerhin hatte sich bei den KEAs belesen
und konfrontierte das Jobcenter mit aktuellen Entwicklungen, zu denen
es nur schweigen konnte. Dabei ging es um den Umstand, dass das
Verteilen von Info-Material im Jobcenter Köln-Kalk inzwischen geduldet
wird. Der Sicherheitsdienst bestätigte dies heute während seiner Aussage
wiederholt.


Einer der solidarischen Prozessbeobachter wies am Rande darauf hin, dass
Info-Material auch früher in den Jobcentern geduldet wurde und einige
Aktionsberichte der KEAs belegen dies.
Vom 15. September 2011 bis genau genommen Anfang Februar 2012 erlebte das Jobcenter Köln-Kalk eine Phase der Eskalation.


Derart rechtswidrige Hausverbote und wiederholt durch das Jobcenter
alarmierte Polizei wurden als Provokation gegen Erwerbslose empfunden,
die sich solidarisch gegen Hartz IV
und ungerechte Behandlung zur Wehr setzen wollen. Die Provokation wurde
als solche angenommen und in jedem dieser Prozesse steht Hartz IV
ebenso mit vor Gericht.


Die KEAs bedanken sich herzlich bei Rechtsanwalt Eberhard Reinecke für sein Engagement.
Und weil's so schön war noch einmal:

"Das Hausverbot können Sie sich sonstwohin schieben."










Weitere Impressionen vom Prozess


  • Rechtsanwalt der Klägerin, Eberhard Reinecke, bezüglich der Vereinbarungen zwischen ARGE und der externen Sicherheitsfirma:
    "Das
    Jobcenter ist wegen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ein
    neues Konstrukt, das nicht automatisch Rechtsnachfolger der ARGE ist."

    Dazu die Prozessbevollmächtigte Jobcenter Köln:
    "Ich sehe uns als Rechtsnachfolger der ARGE."



  • Zeuge des Jobcenters / Sicherheitsdienst:
    "Die hinzugezogene Polizei sagte den Herrschaften, dass wir schließlich kein Karnevalsverein seien."

    Zeuge des Jobcenters / Sicherheitsdienst:
    "Als ich den Sachbearbeiter [der Klägerin] über das Hausverbot informierte, hatte dieser das Beratungsgespräch abzubrechen."

    Zeuge der Klägerin zum Protokoll:
    "Mit dem Begriff 'Beratungsgespräch' bin ich nicht einverstanden. Das gibt es dort nicht."



  • Zeuge der Klägerin zum Vorwurf des "Skandierens":
    "Wenn ich skandiert hätte, das hätten Sie in ... in Mülheim / Wiener Platz wahrgenommen."

    Dazu Richterin:
    "Sie sagten, 'Wenn ich skandiert hätte, dann hätte man das ...,' bis wohin sagten Sie?"

    Dazu Zeuge der Klägerin nachdenkend, dann entschlossen:
    "Mülheim / Wiener Platz."



  • Richterin zur Beklagten / Jobcenter:
    "Nach all dem, was wir jetzt hörten, wäre wohl eine Einstellung ..."

    Dazu die Beklagte:
    "Ja, das wäre wohl besser."

    Dazu Richterin zur Beklagten:
    "Wir halten fest: Das Hausverbot war rechtswidrig."

    Dazu die Beklagte:
    "Das Hausverbot war rechtswidrig."



Quelle: Prozessbericht: "Jobcenter kann sich sein Hausverbot sonstwohin schieben" | Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/jobcenter-koln-erkennt-die.html

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