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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Asylbewerber müssen ab sofort mehr Geld bekommen

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Asylbewerber müssen ab sofort mehr Geld bekommen  Empty Asylbewerber müssen ab sofort mehr Geld bekommen

Beitrag von Willi Schartema Mi Jul 18, 2012 8:22 pm


Asylbewerber müssen ab sofort mehr Geld bekommen








Das
Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Leistungen für Asylbewerber
und Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig erklärt. Sie lägen unterhalb
des Existenzminimums und müssen ab sofort erheblich angehoben werden,
entschieden die Richter.







Aktenzeichen: 1 BvL 10/10 und 2/11


Karlsruhe - Die
staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen ungefähr auf das Niveau von
Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten
Urteil. Demnach reichen die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht
zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus.



Nun muss der Gesetzgeber
die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden die
Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die rund
130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend
Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche
orientierten.





Demnach erhalten die
Betroffenen von nun an Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich. Davon
müssen 130 Euro "für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens"
in bar ausbezahlt werden. Bislang lag dieser Betrag bei 40 Euro. Die
Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht
rechtskräftig ergangenen Bescheide.




Die gesetzlich
festgelegten Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge
sind seit 1993 nicht mehr erhöht worden. Sie liegen bei monatlich 224
Euro und damit um bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen - die
zurzeit 374 Euro für Erwachsene betragen und eigentlich als
Existenzminimum gelten.



Der Erste Senat
urteilte nun, die Höhe der Geldleistungen sei evident unzureichend, weil
sie trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland so lange nicht
verändert worden sei.



http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-spricht-asylbewerbern-mehr-geld-zu-a-845029.html



Link zum Urteil : http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.htm


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/asylbewerber-mussen-ab-sofort-mehr-geld.html

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