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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Regelsätze doch nicht verfassungswidrig?

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Hartz-IV-Regelsätze doch nicht verfassungswidrig?  Empty Hartz-IV-Regelsätze doch nicht verfassungswidrig?

Beitrag von Willi Schartema Fr Jul 06, 2012 12:59 pm


Hartz-IV-Regelsätze doch nicht verfassungswidrig?



Mit dieser Frage setzte sich das Sozialgericht Berlin am 12.06.2012
auseinander. Die 172. Kammer stützte ihre Auffassung auf die
Entscheidungen des LSG Baden Würtemberg vom 10.06.2012 und führte hierzu
folgendes aus:

"Dass die Kammer nicht von der Verfassungswidrigkeit der Regelbedarfe
überzeugt ist, gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass durch die am 1.
Januar 2011 in Kraft getretenen Neuregelungen der §§ 19
ff. SGB II, insbesondere angesichts des Wegfalls der
Warmwasserpauschale im neuen Recht zur Erstattung der Kosten für
Unterkunft und Heizung sowie angesichts der gewährten Leistungen für
Bildung und Teilhabe für den Kläger zu 2) nach § 28 SGB II sowie angesichts der Vorschrift des § 21
Abs. 6 SGB II, die zur Sicherstellung eines menschenwürdigen
Existenzminimums einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen gewährt, den Klägern
weitergehenden Ansprüche auf Leistungen zustehen."

Auch die Anrechnung von Elterngeld auf die Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem SGB II sei nicht zu beanstanden.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/hartz-iv-regelsatze-doch-nicht.html

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