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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 4:25 pm

Kleinreparaturen

Mieter haben die vereinbarte Miete zu zahlen
und die Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass sich die Wohnung in einem
mängelfreien Zustand befindet. Dieser im Bürgerlichen Gesetzbuch
festgelegte Grundsatz ist eindeutig (§ 535 BGB). Dennoch versuchen
Vermieter, diese "Rollenverteilung" zu ihren Gunsten zu verschieben.
Entweder soll der Mieter die Mängel gleich selbst beheben lassen, oder
es wird eine Kostenbeteiligung gefordert. Grundsatzurteile haben hier
sehr enge Grenzen gezogen. Hierüber informiert dieser RATGEBER.


http://www.mieterverein-dortmund.de/fileadmin/dateien/Ratgeber_pdf_INTERN/Kleinreparaturen.pdf
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