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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen

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Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen Empty Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 2:58 pm

ALG II: Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen
Das
Bundessozialgericht hat eine "Bagatellgrenze" von sechs Euro verworfen,
die die Arbeitsgemeinschaft der Stadt Augsburg für die Erstattung von
Fahrtkosten festgelegt hatte. Damit gab des Gericht einem Augsburger
recht, der vom Jobcenter 3,52 Euro wiederhaben wollte: Fahrgeld für
einen Pflichttermin beim Amt.
BSG (Bundessozialgericht), Urteil vom 06.12.2007 (Az.: B 14/7b AS 50/06 R).

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