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Prüfbericht:Jobcenter arbeiten fehlerhaft Keine der Eingliederungsvereinbarungen, die 2010 kontrolliert wurden, war korrekt und erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.
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Prüfbericht:Jobcenter arbeiten fehlerhaft Keine der Eingliederungsvereinbarungen, die 2010 kontrolliert wurden, war korrekt und erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.
Von Gabi Stief |
15.11.2011 07:34 Uhr
Eine Prüfgruppe des
Bundesarbeitsministeriums kommt zu einem niederschmetternden Ergebnis:
Keine der Eingliederungsvereinbarungen, die 2010 kontrolliert wurden,
war korrekt und erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.
Berlin.
Dies geht aus einem Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss
des Bundestags hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Die
Eingliederungsvereinbarung, die jeder Hartz-IV-Bezieher im Jobcenter
abschließen muss, gilt als das wichtigste Instrument des „Förderns und
Forderns“.
In der 2005 eingeführten Eingliederungsvereinbarung
wird laut Gesetz verbindlich festgelegt, welche Leistungen das Jobcenter
erbringt und was der Hilfebedürftige selbst unternehmen muss, um einen
Arbeitsplatz zu finden. Hält er sich nicht an die vereinbarten
Pflichten, drohen Sanktionen.
Zwölf Dienststellen der
Bundesagentur für Arbeit, von Berlin-Mitte bis Villingen-Schwenningen,
wurden überprüft. Jede dritte Vereinbarung enthielt keinerlei Angaben,
welchen Ein-Euro-Job der Hartz-IV-Bezieher übernehmen soll. Nur in zwei
Drittel der Fälle wurde vermerkt, was an Eigeninitiative erwartet wird.
„Hierbei wurden allerdings häufig Textbausteine verwendet, die nicht
individuell auf den Einzelfall eingingen“, heißt es in dem Bericht.
http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Jobcenter-arbeiten-fehlerhaft
15.11.2011 07:34 Uhr
Eine Prüfgruppe des
Bundesarbeitsministeriums kommt zu einem niederschmetternden Ergebnis:
Keine der Eingliederungsvereinbarungen, die 2010 kontrolliert wurden,
war korrekt und erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.
Berlin.
Dies geht aus einem Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss
des Bundestags hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Die
Eingliederungsvereinbarung, die jeder Hartz-IV-Bezieher im Jobcenter
abschließen muss, gilt als das wichtigste Instrument des „Förderns und
Forderns“.
In der 2005 eingeführten Eingliederungsvereinbarung
wird laut Gesetz verbindlich festgelegt, welche Leistungen das Jobcenter
erbringt und was der Hilfebedürftige selbst unternehmen muss, um einen
Arbeitsplatz zu finden. Hält er sich nicht an die vereinbarten
Pflichten, drohen Sanktionen.
Zwölf Dienststellen der
Bundesagentur für Arbeit, von Berlin-Mitte bis Villingen-Schwenningen,
wurden überprüft. Jede dritte Vereinbarung enthielt keinerlei Angaben,
welchen Ein-Euro-Job der Hartz-IV-Bezieher übernehmen soll. Nur in zwei
Drittel der Fälle wurde vermerkt, was an Eigeninitiative erwartet wird.
„Hierbei wurden allerdings häufig Textbausteine verwendet, die nicht
individuell auf den Einzelfall eingingen“, heißt es in dem Bericht.
http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Jobcenter-arbeiten-fehlerhaft
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