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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG: Ulm Keine Unterschrift beim Maßnahmeträger

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SG: Ulm Keine Unterschrift beim Maßnahmeträger Empty SG: Ulm Keine Unterschrift beim Maßnahmeträger

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 11:32 am

SG: Ulm Keine Unterschrift beim Maßnahmeträger

Nun
wurde diese Frau zur Maßnahme erpresst sie sah keinen anderen Ausweg
als dorthin zu gehen da sie nicht mehr die Kraft hatte, sich gegen
dieses Jobcenter zu währen.

Was ja auch von den Jobcentern beabsichtig ist.

Ich
sage da nie eine Sinnlos Maßnahme machen die mich beruflich nicht
weiter bringt, und keine gravierende finanzielle Verbesserung mit sich
bringt.

Und nie Unterschrift auf EGV und nicht bei Maßnahme
Träger unterschreiben, falls man doch mal die Maßnahme aus nicht
erklärlichen Gründen mit macht, und sie dann abbricht kann dies nie
Sanktioniert werden .

Obwohl wie in diesem Fall zu lesen ist rechtswidriger weise Sanktioniert wurde das noch 60 %

http://s1.directupload.net/file/d/2594/44cn66py_pdf.htm

Gruß Willi S
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