hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel kein schlüssiges Konzept für die Bemessung der Unterkunftskosten.

Nach unten

Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel kein schlüssiges Konzept für die Bemessung der Unterkunftskosten.  Empty Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel kein schlüssiges Konzept für die Bemessung der Unterkunftskosten.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 02, 2015 2:31 pm

Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 14.01.2015 - S 42 AS 479/12 – Berufung zugelassen


Die Bemessung der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Delmenhorst beruht für Bewilligungszeiträume ab Januar 2012 nicht auf einem „schlüssigen“ Konzept.

Leitsatz (Autor)

1. Das Jobcenter wäre verpflichtet gewesen, regelmäßig zu überprüfen, ob die Zahlen des Konzeptes die soziale Wirklichkeit am Wohnungsmarkt von Delmenhorst noch zeit- und realitätsgerecht abbilden. Das Gericht orientierte sich dabei an der für kommunale Satzungsgeber geltenden 2-Jahres Frist.

2. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müsse in einem solchen Fall die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft auf der Basis der Wohngeldtabelle mit einem Sicherheitsaufschlag von 10 Prozent ermittelt werden.
 
 
Anmerkung: S. a. : Pressemitteilung des SG Oldenburg vom 29.01.2015 - „Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel" kein schlüssiges Konzept für die Bemessung der Unterkunftskosten
 
Das Sozialgericht hat die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen, weil die Frage der Überprüfung und regelmäßigen Fortschreibung des „Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels" durch das Jobcenter höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.
 
Weiterlesen und zum Volltext der Entscheidung hier: http://www.sozialgericht-oldenburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31864&article_id=117556&_psmand=1031
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein schlüssiges Konzept kann grundsätzlich auch ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, wie auch ein einfacher Mietspiegel sein So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Aachen ,Urteil vom 30.01.2012, - S 14 AS 1061/11 -
» Pressemeldung 4/2014 Landessozialgericht RP - Kein schlüssiges Konzept für Unterkunftskosten in Ludwigshafen
» Hilfebedürftiger kann keine höheren Leistungen für die Kosten der Unterkunft beanspruchen, denn das Konzept des Kreises Minden-Lübbecke stellt ein schlüssiges Konzept im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BSG dar.
» Weiteres Gericht rebelliert:Die Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" genügt nicht den Vorgaben des BVerfG vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 - Bundesweit ist es erst einem Jobcenter gelungen, ein schlüssiges Konzept zu erstellen, das vor dem BSG
» Das Rechenmodell Schifferdecker/Silbermann (Berechnung gewichteter Mittelwerte der Tabellenwerte des Mietspiegels) ist kein schlüssiges Konzept, weil eine Durchschnittswertbildung der Betriebskosten aus den Mietspiegeldaten nach der BSG-Rechtsprechung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten