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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BGH: Ein Bürger „darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden”

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BGH: Ein Bürger „darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden” Empty BGH: Ein Bürger „darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden”

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 08, 2014 10:10 am

Hier positioniert sich der BGH deutlich zu Gunsten der Bürger und stellt weiter fest: „Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies der Partei nicht als Verschulden angerechnet werden“ , es müssen auch keine „weitere Vorkehrungen …  ergriffen werden. Insbesondere ist eine Partei nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden“. Diese Position sollte auch in die sozialrechtliche Rechtsprechung einfließen und dort erstritten werden.

 Näheres dazu hier: http://tinyurl.com/mwy9tjm

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1753/

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