Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Antragsteller hat keinen Anspruch gegen den Grundsicherungsträger, den Datenabgleich gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II zu unterlassen.
Seite 1 von 1
Antragsteller hat keinen Anspruch gegen den Grundsicherungsträger, den Datenabgleich gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II zu unterlassen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.05.2014 - L 6 AS 22/14 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze (Autor)
Mit dem automatisierten Datenabgleich wird zwar in das durch Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Dieser Eingriff auf der Grundlage und nach Maßgabe des § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II begegnet aber keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar § 93 Abs. 8 AO hinsichtlich der Übermittlung von Kontostammdaten an Sozialleistungsträger für verfassungswidrig erklärt, dies jedoch lediglich wegen der Unbestimmtheit der Norm. Es hat jedoch in seinem Urteil vom 13.06.2007 ausdrücklich festgestellt, dass die mit Kenntnis von Kontostammdaten verbundene Konkretisierung des Risikos, staatlichen Ermittlungen (hier: wegen Leistungsmissbrauchs) ausgesetzt zu sein, angesichts der verfolgten Gemeinwohlbelange keine unangemessene Belastung darstelle (vgl. (BSG, Urteil vom 19.09.2009 - B 14 AS 45/07 R; BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 1 BvR 1550/03 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172811&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: gleicher Auffassung: LSB NRW, Beschluss vom 28.03.2013 - L 7 AS 370/13 B ER - und Beschluss vom 25.03.2010 - L 20 AS 39/08 - .
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Mit dem automatisierten Datenabgleich wird zwar in das durch Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Dieser Eingriff auf der Grundlage und nach Maßgabe des § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II begegnet aber keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar § 93 Abs. 8 AO hinsichtlich der Übermittlung von Kontostammdaten an Sozialleistungsträger für verfassungswidrig erklärt, dies jedoch lediglich wegen der Unbestimmtheit der Norm. Es hat jedoch in seinem Urteil vom 13.06.2007 ausdrücklich festgestellt, dass die mit Kenntnis von Kontostammdaten verbundene Konkretisierung des Risikos, staatlichen Ermittlungen (hier: wegen Leistungsmissbrauchs) ausgesetzt zu sein, angesichts der verfolgten Gemeinwohlbelange keine unangemessene Belastung darstelle (vgl. (BSG, Urteil vom 19.09.2009 - B 14 AS 45/07 R; BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 1 BvR 1550/03 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172811&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: gleicher Auffassung: LSB NRW, Beschluss vom 28.03.2013 - L 7 AS 370/13 B ER - und Beschluss vom 25.03.2010 - L 20 AS 39/08 - .
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/
Willi S
Ähnliche Themen
» Hartz IV - Empfänger hat keinen Anspruch auf Finanzierung des Erwerbs der Fahrerlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 SGB III?
» Hartz IV - Empfänger begehrt die Unterlassung des automatischen Datenabgleichs gemäß § 52 SGB II und/oder hilfsweise die Sperrung der durch den automatischen Datenabgleich gemäß § 52 SGB II gewonnenen Daten.
» Leistungsbezieher hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Behinderte gem. § 21 Abs. 4 SGB II bei Teilnahme an einer Maßnahme, die keinen direkten Bezug zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erkennen lässt.
» Zum Anspruch eines schwerbehinderten Menschen gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines behindertengerecht umgebauten Kfz gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 SGB XII i. V. m. den §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und § 55 Abs. 2 Nr
» Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulant betreutes Wohnen als Zuschuss, lediglich eine darlehensweise Bewilligung gemäß § 91 SGB XII kommt in Betracht - Erbengemeinschaft - Prognose
» Hartz IV - Empfänger begehrt die Unterlassung des automatischen Datenabgleichs gemäß § 52 SGB II und/oder hilfsweise die Sperrung der durch den automatischen Datenabgleich gemäß § 52 SGB II gewonnenen Daten.
» Leistungsbezieher hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Behinderte gem. § 21 Abs. 4 SGB II bei Teilnahme an einer Maßnahme, die keinen direkten Bezug zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erkennen lässt.
» Zum Anspruch eines schwerbehinderten Menschen gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines behindertengerecht umgebauten Kfz gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 SGB XII i. V. m. den §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und § 55 Abs. 2 Nr
» Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulant betreutes Wohnen als Zuschuss, lediglich eine darlehensweise Bewilligung gemäß § 91 SGB XII kommt in Betracht - Erbengemeinschaft - Prognose
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema