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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zu den Anforderungen an die Begründungspflicht der Behörde bei Anordnung der sofortigen Vollziehung.

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Zu den Anforderungen an die Begründungspflicht der Behörde bei Anordnung der sofortigen Vollziehung. Empty Zu den Anforderungen an die Begründungspflicht der Behörde bei Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 29, 2014 10:53 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14 B ER - rechtskräftig



Quelle:  http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172558&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/

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