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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessen

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 Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessen  Empty Aufforderung zur Rentenantragstellung - Ermessen

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 29, 2014 10:31 am

LSG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 14.05.2014 - L 8 AS 288/13 B ER



Leitsätze ( Joachim Wentzel)
Der Grundsicherungsträger genügt seiner Verpflichtung zur Ausübung des Ermessens bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung nicht ausreichend, wenn er sich im Aufforderungsbescheid nur auf die Gesetzeslage und die Unbilligkeitsverordnung beruft.

Eine Einzelfallbetrachtung der Gesamtsituation des Antragstellers ist stets erforderlich.
 
Quelle: http://www.richterbank.de/neues/dokumente/LSG_L_8_AS_288_13_B_ER_anonym.pdf
 
Anmerkung: in diese Richtung auch LSG BB, Beschluss vom 07.08.2014 - L 28 AS 1830/14 B ER -
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/

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